BundesverfassungsschutzRechtsstreit um Einstufung von AfD-Nachwuchs als rechtsextremistisch
Der Bundesverfassungsschutz hatte im April die AfD-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Nach AfD-Angaben nimmt die Behörde das vorläufig zurück. Grund ist ein Rechtsstreit, die Partei sieht sich bei anstehenden Landtagswahlen benachteiligt.
- AfD-Chef Chrupalla meldet Herabstufung der Jungen Alternative zum Beobachtungsfall.
- Hintergrund ist AfD-Eilantrag wegen Benachteiligung bei anstehenden Wahlen.
- Verfassungsschutz sieht JA als Organisation mit völkischem und biologistischem Konzept.
- Was bedeutet Unterscheidung "Verdachtsfall" und "gesichert rechtsextremistisch?
Nach Angaben der AfD wird ihr Parteinachwuchs Junge Alternative (JA) vorerst nicht weiter vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bewegung, sondern wieder als Verdachtsfall behandelt und beobachtet.
Parteichef Tino Chrupalla sagte am Donnerstag, das Amt habe zugesichert, die Einstufung "vorläufig auszusetzen" und habe auch alle Pressemitteilungen dazu gelöscht: "Damit ist die JA - Stand heute - keine gesicherte Bestrebung mehr, wird nicht so behandelt und auch nicht so beobachtet."
Hintergrund ist Eilverfahren wegen Vorwurf der Benachteiligung bei Wahlen
Grund für die neue Lage ist offensichtlich ein Eilverfahren, das AfD und JA gegen die Einstufung der Nachwuchsorganisation beim Verwaltungsgericht Köln angestrengt haben. Die AfD beklagt die Hochstufung der JA im April als "Eingriff in den demokratischen Wettbewerb kurz vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen" - zum Zeitpunkt eines Umfragehochs der Rechtsaußenpartei.
Die Behörde wollte sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht öffentlich äußern. Es gebe eine sogenannte Stillhaltezusage angesichts der Eilbedürftigkeit, um eine sachgerechte Prüfung der Sach- und Rechtslage zu gewährleisten.
Verfassungsschutz: JA verfolgt völkisches und biologistisches Konzept
Ende April hatte der Inlandsgeheimdienst mitgeteilt, die JA künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu beobachten. Daneben wurden zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten - das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein "Ein Prozent" genannt.
In einer Mitteilung seiner Behörde hieß es: "Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht." Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang erläuterte: "Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen."
Das bedeutet die Unterscheidung "Verdachtsfall" und "gesichert exremistisch"
Bei einem Verdachtsfall kann der Verfassungsschutz personenbezogene Daten auswerten und speichern und unter strengen Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also etwa observieren oder Informanten anwerben. Bei einer Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung können die geheimdienstlichen Ermittlungen nochmals ausgeweitet werden. Der Verfassungsschutz berichtet dann zudem ausführlicher über die ihm vorliegenden Erkenntnisse.
dpa (ans)
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 15. Juni 2023 | 11:30 Uhr
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