Nach Karlsruher UrteilBund stoppt vorerst neun Förderprogramme für mehr Klimaschutz
Vorerst können keine Anträge mehr auf Zuschüsse für Energieberatungen und E-Lastenräder gestellt werden. Das Bundesamt Bafa hat wegen der Ausgabensperre neun Förderprogramme bis auf Weiteres gestoppt. Nicht betroffen sind Förderungen für E-Autos und energetische Gebäudesanierungen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat wegen der Ausgabensperre im Bundeshaushalt neun Förderprogramme vorläufig auf Eis gelegt. So soll es vorerst etwa keine Bundeszuschüsse mehr für Energieberatungen, E-Lastenräder und das Aufbauprogramm Wärmepumpen geben. Mit letzterem sollte die Teilnahme an Schulungen von Mitarbeitern gefördert werden, die Wärmepumpen einbauen und warten sollen. Die Förderung von Wärmepumpen selbst ist ebensowenig betroffen wie die Programme für E-Autos und die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. (*)
Die gestoppten Zuschüsse waren bislang vor allem aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt worden. Die Bundesbehörde teilte am Montag in Eschborn bei Frankfurt mit, es würden ab sofort keine Anträge zu den Programmen mehr bewilligt oder angenommen. Projekte mit bereits erteilten Förderzusagen könnten hingegen weiterverfolgt werden.
Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Aufbauprogramm Wärmepumpe (AWP)
Förderprogramm Serielle Sanierung
Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Förderprogramm "Bürgerenergiegesellschaften" bei Windenergie an Land
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Konsequenz aus Karlsruher Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November entschieden, dass der umstrittene Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung von Ende 2021 verfassungswidrig war und stürzte damit die Haushaltspolitik der Bundesregierung in eine schwere Krise. Die Umwidmung von 60 Milliarden Euro Corona-Krediten war mit dem Urteil für nichtig erklärt worden. Das Geld sollte nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun muss die Bundesregierung nach neuen Finanzierungswegen suchen.
Vergangene Woche hatte das Kabinett grünes Licht für den Nachtragshaushalt für 2023 gegeben, und der Bundestag erstmals darüber beraten. Mit dem Nachtragshaushalt werden insgesamt rund 45 Milliarden Euro in den normalen Haushalt übertragen, überwiegend aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Bis Mitte Dezember soll er vom Bundestag beschlossen werden.
(*) In einer früheren Version des Artikels stand, dass Wärmepumpen nicht mehr gefördert würden. Betroffen ist jedoch das Aufbauprogramm Wärmepumpe zur Schulung von Mitarbeitern, die Wärmepumpen einbauen. Der Artikel wurde entsprechend korrigiert.
dpa (kar)
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. Dezember 2023 | 17:00 Uhr