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Fragen und AntwortenSo funktioniert der Preisdeckel für Heizung und Strom

16. Dezember 2022, 16:30 Uhr

Zur Entlastung von Haushalten und Wirtschaft bei den Energiepreisen gibt es jetzt Preisobergrenzen für Strom, Gas und Fernwärme. Was ist mit anderen Heizstoffen? Wie funktionieren die Rabatte und was bringen sie? Ein Überblick:

Was bringt die Heizkostenbremse?

Die Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Fernwärme greift laut Gesetz für Haushalte und kleine Unternehmen ab März 2023. Sie gilt jedoch rückwirkend für Januar und Februar und zunächst bis Jahresende. Eine Verlängerung bis Frühjahr 2024 ist laut Wirtschaftsministerium bei Bedarf möglich.

Dabei sollen Haushalte und Gewerbe mit einem Gasjahresverbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden 80 Prozent der Vorjahrsmenge für zwölf Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Fernwärmekunden gilt ein gedeckelter Bruttopreis von 9,5 Cent. Die Differenz zum Marktpreis zahlt der Staat. Für den Verbrauch über das 80-Prozent-Kontingent hinaus müssen Verbraucher die Marktpreise allein tragen – als Sparanreiz. Im Dezember lag der durchschnittliche Gaspreis laut Vergleichsportalen bei gut 17 Cent.

Bei Zentralheizungen müssen Vermieterinnen und Vermieter oder die Hausverwaltungen die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung weitergeben. Vorauszahlungen für Betriebskosten in diesem Jahr wegen steigender Kosten müssen "auf eine angemessene Höhe" angepasst werden. Vermieter haben zudem eine Informationspflicht gegenüber den Mietern.

Was ist, wenn man Öl, Flüssiggas, Pellets oder andere Heizstoffe nutzt?

Die Ampel-Fraktionen haben zudem für Haushalte, die nicht mit Gas oder Fernwärme aus der Leitung heizen, einen Fonds in Höhe von 1,8 Milliarden Euro vereinbart. Davon profitieren könnten Nutzer von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch von Kaminöfen. Details sollen später in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden.

Maßgeblich ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Bis zu einer Verdopplung der Heizkosten gegenüber dem Vorjahr stehen die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei noch allein in der Pflicht. Bei allen zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen, ab einem Mindestzuschuss von 100 Euro bis zu einer Obergrenze pro Haushalt von 2.000 Euro. Umgesetzt werden sollen die Hilfen von den Bundesländern. Das sorgt ebenso für Kritik, wie der Fakt, dass Gewerbe ausgenommen ist.

Wie viel spart man durch die Strompreisbremse?

Die Strompreise werden analog zum Gas gedeckelt. Auch hier sollen im März rückwirkend die Entlastungen für Januar und Februar angerechnet werden. Der Strompreis soll für Privathaushalte und kleine Firmen mit weniger als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bei 40 Cent/kWh brutto gedeckelt werden – also inklusive Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Auch hier gilt ein Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. 

Im Dezember lag der Strompreis laut Vergleichsportalen im Schnitt bei rund 43 Cent pro Kilowattstunde, hinzu kommt ein Grundpreis. Wer also ab Januar mehr als 40 Cent zahlt, profitiert von niedrigeren Abschlägen während des Jahres. Auf der Jahresabrechnung werden dann wieder der tatsächliche Verbrauch und mögliche Einsparungen angegeben.

Wird für Verbraucher jetzt alles günstiger?

Nein, denn es wird lediglich der Preisanstieg gedämpft: "Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern", steht im Gesetz. Verbraucherschützer verweisen darauf, dass 2023 trotzdem mit einer Verdopplung der Gaspreise verglichen mit 2021 gerechnet werden muss – also im Vergleich zur Zeit vor dem Ukraine-Krieg.

Die Bundesregierung und einzelne Bundesländer planen daher zusätzliche Härtefall-Regelungen für Haushalte, Unternehmen und etwa soziale Einrichtungen.

 

Wie sind die Regelungen für die Industrie?

Industrie und Großkunden ab einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr profitieren bereits ab Januar. Die Gaspreise bei werden bei sieben Cent und die für Wärme bei 7,5 Cent gedeckelt und zwar für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Davon profitieren etwa 25.000 Unternehmen und 1.900 Krankenhäuser. 

Beim Strom gilt für alle ab einem Verbrauch von 30.000 Kilowattstunden im Jahr ein Deckel von 13 Cent für 70 Prozent des Verbrauchs. Das ist der garantierte Netto-Arbeitspreis, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.

Welche Auflagen gibt es für Konzerne?

Unternehmen, die staatliche Unterstützung bekommen, müssen ihre Boni und Dividenden-Zahlungen beschränken. Bei den Dividenden von Aktiengesellschaften geht es um Gewinnausschüttungen an Anleger, bei den Boni um Zahlungen ans Management.

Wer insgesamt mehr als 25 Millionen Euro an Staatshilfe bekommt, darf bereits vereinbarte Boni und Dividenden nicht mehr erhöhen. Ab 50 Millionen sollen keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden dürfen. Unternehmen können jedoch auch auf Hilfen verzichten und dann weiterhin Boni und Dividenden auszahlen.

Was kosten die Energiepreisbremsen den Staat? 

Die Kosten für die Preisbremse für Erdgas und Wärme werden auf 56 Milliarden Euro geschätzt, davon entfallen gut 40 Milliarden Euro auf das Haushaltsjahr 2023. Getragen werden sollen die Kosten vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Bei der Strompreisbremse ist vorgesehen, diese zu einem großen Teil durch die Abschöpfung eines Teils der Gewinne von Stromproduzenten zu finanzieren, die es ohne die Energiekrise nicht gegeben hätte. Bis diese Sondersteuer greift, springt der WSF für die Zwischenfinanzierung ein: Vorgesehen sind 43 Milliarden Euro. Insgesamt wird damit von Kosten in Höhe von 100 Milliarden Euro ausgegangen.

AFP/dpa (ans)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 16. Dezember 2022 | 13:00 Uhr

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