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Aktuell erhalten viele Haushalte Erhöhungen beim Strom- und Gaspreis. Nicht gerechtfertigte Erhöhungen sollen Unternehmen nach Plänen der Ampel untersagt werden. Bildrechte: IMAGO/Rolf Poss

Gegen MitnahmeeffekteRegierung will Gas- und Strompreiserhöhungen genau überprüfen

03. Dezember 2022, 17:56 Uhr

Gas- und Strompreise sollen 2023 nur aus gutem Grund steigen dürfen: Das sehen Gesetzentwürfe der Ampel-Regierung zur Gas- und Strompreisbremse vor. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen die Kostenübernahme durch den Staat ausnutzen. Mögliche Verfahren könnten vor das Bundeskartellamt kommen.

Die Bundesregierung will Tariferhöhungen bei Strom und Gas genau unter die Lupe nehmen. Versorger sollen ihre Preise bis Ende 2023 nur erhöhen dürfen, wenn das "sachlich gerechtfertigt ist", heißt es in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Strom- und Gaspreisbremse, die in den Bundestag eingebracht wurden.

Regierung will Mitnahmeeffekte bei Strompreisen unterbinden

Das Wirtschaftsministerium erläuterte, die Missbrauchskontrolle solle Preiserhöhungen unterbinden, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. Nicht jede Erhöhung sei automatisch illegal, sondern Anhebungen, die "missbräuchlich und ungerechtfertigt" sind. Das Verbot zielt auf die Arbeitspreise – also die Cent pro Kilowattstunde, die sich je nach Verbrauch in der Jahresrechnung niederschlagen. Der FDP-Energieexperte Michael Kruse sagte "Bild", Mitnahmeeffekte durch Versorger müssten verhindert verhindern.

Die von der Ampel-Koalition geplante Gas- und Strompreisbremse soll stark gestiegene Kosten für Haushalte und Unternehmen abfedern. Eine bestimmte Verbrauchsmenge soll dafür staatlich subventioniert werden, darüber hinaus gelten aber weiterhin aktuelle, hohe Marktpreise. Es solle verhindert werden, dass künftige Preiserhöhungen schon allein deshalb erfolgen könnten, "weil ja ohnehin der Staat über den Preisdeckel die Kosten trägt", teilte das Wirtschaftsministerium mit.

Zum Jahreswechsel viele Erhöhungen bei Strom- und Gaspreisen

Bei möglichen Verfahren vor dem Bundeskartellamt soll gelten: Nicht das Amt muss beweisen, dass ein Missbrauch vorliegt – sondern das Unternehmen, dass dies nicht der Fall ist. Das Kartellamt soll Versorger verpflichten können, missbräuchliches Handeln abzustellen oder Geldsanktionen zu zahlen.

Gerade bekommen viele Haushalte Schreiben mit Tariferhöhungen für 2023. Das habe es schon häufig zum Jahresende gegeben, erläuterte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Grund seien gesetzliche Fristen: Wenn Preisanhebungen zu Anfang Januar kommen sollen, müssten sie vier bis sechs Wochen vorher angekündigt werden.

dpa/MDR (jan)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 03. Dezember 2022 | 15:06 Uhr

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