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Bildrechte: picture alliance/dpa | Fernando Gutierrez-Juarez

AsylpolitikBundesländer einigen sich auf Standards für Bezahlkarte für Geflüchtete

31. Januar 2024, 20:46 Uhr

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich grundsätzlich auf Standards zur Einführung einer Bezahlkarte für staatliche Leistungen für Asylbewerber verständigt. Doch zwei Bundesländer scheren aus und die entscheidenden Details werden regional geregelt.

Die Bundesländer haben Standards zur Einführung einer geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen. 14 der 16 Länder streben ein gemeinsames Vergabeverfahren an, wie die hessische Staatskanzlei mitteilte, die aktuell den Vorsitz für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat. Die Ermittlung eines technischen Dienstleisters soll demnach im Sommer abgeschlossen werden und der Bund "alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen" auf den Weg bringen. Allerdings planen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege beim Vergabeverfahren.

Im Kern sollen Asylbewerber künftig bundesweit einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben auf einer Geldkarte mit Debitfunktion erhalten, statt bar ausgezahlt. Die Leistungsbezieher bekommen auch kein eigenes Konto. So soll unter anderem verhindert werden, dass Geldleistungen ins Ausland abfließen.

Politische Absichten entscheidend für konkrete Umsetzung

Bargeldleistungen für Asylbewerber sollen also verstärkt durch ein Guthaben auf der Bezahlkarte mit Verwendungsbeschränkung ersetzt werden. Über konkrete Summmen entscheiden die Bundesländer und Kommunen selbst. Auch über Zusatzfunktionen der Bezahlkarte wird regional entschieden, etwa ob nur in bestimmten Landkreisen oder Supermärkten damit eingekauft werden kann.

Das dürfte auch von politischen Zielstellungen abhängen. Die Befürworter von Einschränkungen erhoffen sich eine abschreckende Wirkung. Sie wollen vor allem, dass weniger Asylsuchende nach Deutschland kommen. Mehrere Landkreise in Thüringen hatten daher bereits eigene Pilotprojekte gestartet. Völlig bargeldlos geht es auch künftig nicht. Geflüchteten steht ein Taschengeld für den Eigenbedarf zu – bislang etwa 100 bis 180 Euro im Monat.

Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) sagte: "Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen und bekämpfen dadurch (...) Schlepperkriminalität." Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ergänzte, Asylbewerberinnen und -bewerber mit Jobs könnten über das selbst verdiente Geld frei verfügen.

AFP, Reuters (ans)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 31. Januar 2024 | 10:00 Uhr

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