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Sachsen-Anhalts Soazial- und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) Bildrechte: picture alliance/dpa | Ronny Hartmann

GesundheitsministerkonferenzLänder fordern Klarheit und Mitbestimmung bei künftigem Corona-Kurs

01. Juli 2022, 18:50 Uhr

Wegen einer im Herbst erwarteten nächsten Corona-Welle haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder den Bund aufgefordert, noch vor der Sommerpause ein neues Infektionsschutzgesetz mit weitgehenden Länderbefugnissen vorzulegen.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben angesichts steigender Infektionszahlen rasche Klarheit über den Gesetzesrahmen für künftige Corona-Maßnahmen gefordert. Der Bund müsse noch vor der Sommerpause einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, erklärte die Gesundheitsministerkonferenz nach einer Sondersitzung. "Die Länder brauchen Rechtssicherheit, um auf die Lage reagieren zu können", erklärte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.

Hauruck-Aktionen im Herbst sollen vermieden werden

Man müsse "notfalls auf das ungünstige Szenario vorbereitet sein", sagte die SPD-Politikerin weiter. Hauruck-Aktionen im Herbst sollen vermieden werden. Vielmehr soll die Pandemie mit den Erfahrungen der vergangenen Jahren frühzeitig eingedämmt werden, so Grimm-Benne. Die Länder müssten bei dem Gesetzesprozess zudem ausdrücklich eingebunden werden.

Zu den erforderlichen Basismaßnahmen gehören aus Sicht der GMK eine Maskenpflicht und Abstandsgebote in Innenräumen. Auch umfassende Testpflichten für Einrichtungen mit vulnerablen Personen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, für Kitas und Schulen müssten möglich sein. Grimm-Benne betonte: "Wir wollen keine weiteren Schließungen von Kitas und Schulen." Auch Veranstaltungsabsagen soll es nicht geben.

Weitere Optionen bei schlimmen Pandemieverlauf

Bei einem schlimmen Pandemieverlauf müssten allerdings weitere Eindämmungsmaßnahmen möglich sein. Dazu zählten laut GMK etwa Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen. Voraussetzung hierfür sei, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems unmittelbar bevorstehe oder eingetreten sei. Grimm-Benne beonte, man wolle derlei Maßnahmen nicht ergreifen, es brauche allerdings ein breites Portfolio.

Hamburgs Sozial- und Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard erklärte: "Welche Veränderung des Pandemiegeschehens sich einstellen wird, ist nicht mit Gewissheit im Detail vorauszusehen." Deswegen müssten nun "die Hausaufgaben gemacht werden, um bundesrechtliche Regelungen zu schaffen".

Corona-Tests bleiben bei Pflegeheim-Besuch kostenlos

Die Gesundheitsminister forderten zudem alle befassten Gremien auf, rasch Empfehlungen zu weiteren Auffrischungsimpfungen abzugeben.

Zur weitgehenden Abschaffung der kostenlosen Corona-Bürgertests erklärten die Gesundheitsministerinnen und -minister, dass derzeit viele Anfragen mit der Sorge kämen, dass nun für den Besuch von Angehörigen in einem Pflegeheim drei Euro für einen Corona-Test gezahlt werden müssten. Dies sei aber ausdrücklich nicht der Fall. Die Tests blieben kostenlos, wenn man erkläre, einen Angehörigen im Pflegeheim besuchen zu wollen.

AFP, dpa, MDR (fef)

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