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Frauenhass im Internet kann auch Volksverhetzung sein. Bildrechte: picture alliance/dpa | Fabian Sommer

Frauenfeindlichkeit im InternetBundesweite Razzien gegen Verfasser frauenfeindlicher Posts - Durchsuchungen auch in Mitteldeutschland

07. März 2024, 18:18 Uhr

Frauenfeindliche Postings finden sich häufig im Netz. Dabei geht es beispielsweise um Aufforderungen zum Versenden von Nacktfotos oder gar um die Verbreitung von Folter- und Tötungsvideos. Bei mutmaßlichen Verfassern rückten jetzt die Ermittler an. Durchsuchungen gab es auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Mit Durchsuchungen in elf Bundesländern sind die Behörden gegen Verfasser von strafrechtlich relevanten frauenfeindlichen Postings im Internet vorgegangen. Im Rahmen eines Aktionstages hätten seit den frühen Morgenstunden die Durchsuchungen sowie Vernehmungen von insgesamt 45 Beschuldigten stattgefunden, teilte das Bundeskriminalamt am Donnerstag mit. Hinzu kämen Maßnahmen bei 37 Beschuldigten, bei denen bereits im Vorfeld Verfahren bearbeitet worden seien. Betroffen waren nach Angaben des BKA Baden-Württemberg auch Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Faeser: Wer Frauenhass verbreitet, muss sich dafür verantworten

Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach von einer "klare Ansage". Wer Frauen im Netz beleidige und diffamiere, "wer Frauenhass in widerlicher sexualisierter Art und Weise bis hin zu Vergewaltigungsfantasien verbreitet, der muss sich dafür strafrechtlich verantworten", erklärte die SPD-Politikerin.

Der Aktionstag gehöre zu dem seit 2022 laufenden Projekt "Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet". Damit würden Umfang, Strafbarkeit sowie die Relevanz solcher Postings für den Staatsschutz erhoben und auch potenzielle Verbindungen zu politischem Extremismus geprüft. Das BKA hat dafür gezielt nach Beiträgen mit strafrechtlicher Relevanz auf Online-Plattformen gesucht.

OLG Köln: Verunglimpfungen von Frauen kann Volksverhetzung sein

Grundlage für die Initiative ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, wonach pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung strafbar sein können. Das BKA erklärte, zu den verschiedenen Erscheinungsformen von Frauenfeindlichkeit im Netz gehörten Postings, in denen Frauen sexualisiert verleumdet und beleidigt oder öffentlich zum Versenden von Nacktfotos aufgefordert wurden. Auch entdeckten die Behörden Postings, in denen Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung befürwortet oder sogar Folter- und Tötungsvideos öffentlich verbreitet wurden.

Faeser erklärte: "Gerade Frauen und Mädchen werden überdurchschnittlich häufig Opfer von Hasskriminalität und Mobbing im Netz. Wir brauchen hier ganz deutliche Stopp-Zeichen." Frauenfeindliche Hasskriminalität müsse zu Anklagen und Verurteilungen führen.

dpa (mze)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 07. März 2024 | 13:30 Uhr