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VerbraucherschutzBürger sollen sich später Sammelklagen anschließen können

29. Juni 2023, 18:31 Uhr

Die Ampelkoalition hat sich auf eine neue Form von Sammelklagen verständigt. Geplant ist, dass sich Verbraucher auch noch nach Beginn von mündlichen Verhandlungen anschließen können. Bislang gibt es in Deutschland nur die Möglichkeit einer sogenannten Musterfeststellungsklage.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich auf Details für eine neue Form von Sammelklagen geeinigt. Die Bundestagsfraktionen der drei Parteien teilten am Donnerstag mit, Verbraucher sollten sich künftig bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung einer sogenannten Verbandsklage anschließen können. Wirtschaftsverbände hatten auf einen deutlich früheren Zeitpunkt gedrängt.

Wie es in einem Entwurf der Regierung heißt, müssen Verbraucher ihre Ansprüche demnach spätestens bis zwei Monate nach dem ersten gerichtlichen Termin in einem Klageregister anmelden. Die Grünen betonten, es werde künftig ein Verfahren auf Augenhöhe sein und kein Kampf mehr David gegen Goliath. Die SPD-Abgeordnete Luiza Licina-Bode sprach von einem Meilenstein. Die Verbandsklage ergänzt die bestehende Musterfeststellungsklage, bei der Verbraucher Entschädigungen individuell einklagen müssen. Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden.

Bessere Bedingungen für Verbraucher

Mit der neuen Regelung soll eine EU-Richtlinie verspätet in deutsches Recht umgesetzt werden. Verbraucher dürften dann schneller als bisher eine Entschädigung bekommen können, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen. Zudem soll die Justiz durch diese Art der Klage entlastet werden. Ein weiterer Vorteil: Verfehlungen von Unternehmen könnten so leichter juristisch aufgearbeitet werden, etwa wenn bei abgesagten Flüge viele Menschen ähnliche Ansprüche auf Entschädigungen haben.

Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter Produkte könnten ebenfalls Gegenstand einer Klage sein, ebenso Ansprüche von Bankkunden bei unwirksamen Vertragsklauseln. Verbände sollen künftig die Sammelklage nutzen können, wenn sie mindestens 50 betroffene Verbraucher vertreten. Kleine Unternehmen sollen Verbrauchern gleichgestellt werden und damit auch von Sammelklagen gegen größere Konzerne profitieren können.

Sammelklagen EU-weit noch nicht verbreitet

In den USA sind Sammelklagen verbreitet und heißen auf Englisch class action. In vielen europäischen Ländern sind sie jedoch noch nicht üblich.

In Deutschland gibt es die Musterfeststellungsklage seit November 2018, sie geht auf den VW-Dieselskandal zurück. Verbraucher können damit gemeinsam gegen Unternehmen klagen. Europas größter Autobauer hatte 2020 als Folge der Sammelklage mühsam einen Vergleich mit Verbraucherschützern ausgehandelt. An geschädigte Kunden wurden Beträge zwischen 1.350 und 6.250 Euro ausgezahlt.

Reuters,AFP (kar)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 29. Juni 2023 | 18:00 Uhr

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