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Der Weg für den Euro-Rettungsschirm wurde freigemacht. Bildrechte: IMAGO / Ralph Peters

KarlsruheVerfassungsbeschwerde wegen Euro-Rettungsfonds ESM erfolglos

09. Dezember 2022, 12:31 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Reform des Euro-Rettungsschirms ESM verworfen. Sieben FDP-Bundestagsabgeordnete sahen ihre Rechte verletzt und klagten.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier darf das deutsche Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsschirms ESM unterzeichnen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass es eine Verfassungsbeschwerde von mehreren FDP-Bundestagsabgeordneten verworfen habe.

Die Kläger bemängelten, dass die Gesetzesänderung im Bundestag nicht mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurde. Laut Gericht legten sie aber nicht ausreichend dar, warum deshalb ihre Rechte verletzt sein sollten. Die FDP-Politiker hätten in ihrer Beschwerde nicht erklärt, wie mit der Reform möglicherweise Hoheitsrechte auf ESM oder Europäische Union übergingen, teilte das Gericht mit. Auch eine andere Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte sei nicht ausreichend dargelegt.

ESM soll Euro-Zone stabilisieren

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) war vor zehn Jahren als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise geschaffen worden, um angeschlagene Euro-Länder zu unterstützen. Mit der Reform soll er mehr Möglichkeiten bekommen, bei finanziellen Krisen zu helfen. Zudem ist ein gemeinsamer Absicherungsfonds für die Abwicklung von gescheiterten Banken geplant. Bundestag und Bundesrat stimmten im Juni 2021 zu. Der Bundespräsident wartete aber auf Bitte des Verfassungsgerichts hin noch mit der Unterzeichnung.

AFP(amu)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 09. Dezember 2022 | 10:00 Uhr

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