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BundesarbeitsgerichtCoronavirus: Lohnanspruch gilt trotz eines betrieblichen Arbeitsverbots

10. August 2022, 22:49 Uhr

Lässt ein Arbeitgeber auf Basis betriebsinterner Infektionsschutz-Regeln einen Arbeitnehmer nicht arbeiten, hat dieser unter Umständen dennoch Anspruch auf Bezahlung. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entschieden.

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten grundsätzlich weiterhin bezahlen, wenn in ihren Betrieben härtere Quarantäneregeln als die von Behörden vorgeschriebenen für Rückkehrer aus Covid-19-Risikogebieten gelten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt jetzt entschieden (Az.: AZR 154/22).

Den konkreten Fall für ein weiteres Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts zum Thema hatte ein Lebensmittelhersteller aus Berlin geliefert. Dem Kläger, der von einer Reise in der Türkei zurückgekehrt war, hatte der Arbeitgeber trotz negativen Tests das Betreten seines Betriebs untersagt. Dies kann der Arbeitgeber aufgrund seines Hausrechts tun.

Bezahlung trotz betrieblicher Anordnung

Der Mann wehrte sich jedoch gegen die betriebliche Regelung, die während einer vierzehntägigen Quarantäne keine Bezahlung vorsah – und setzte sich nun in letzter Instanz durch. Er war im August 2020 in der Türkei, obwohl das Robert-Koch-Institut das Land im Juni als Risikogebiet eingestuft hatte.

Vor seiner Ausreise aus der Türkei und bei der Einreise nach Deutschland hatte der Mann sich testen lassen. Beide Tests fielen negativ aus, weshalb nach damals geltenden staatlichen Regeln keine Quarantäne vorgeschrieben war. Die Berliner Verordnung sah zwar eine Quarantäne vor. Nach dieser aber konnten sich Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet mit einem PCR-Test freitesten. Der Leiter der Nachtreinigung bei dem Lebensmittel-Hersteller war nach dem Tod seines Bruders zu dessen Beerdigung in die Türkei gereist.

Arbeitgeber schuf Ausschlussgrund selbst

Wie schon die Vorinstanzen gab ihm nun auch das BAG recht. Der Arbeitnehmer habe seine Arbeitskraft angeboten, erklärte das höchste deutsche Arbeitsgericht. Der Grund dafür, dass er seine Arbeitsleistung nicht habe erbringen können, sei vom Arbeitgeber gesetzt worden. Die Weisung, 14 Tage lang ohne Bezahlung der Arbeit fernzubleiben, sei unbillig und daher unwirksam gewesen: Durch einen weiteren PCR-Test hätte nach Ansicht des Gerichts nach wenigen Tagen eine Infektion weitgehend ausgeschlossen und der Schutz der anderen Arbeitnehmer gesichert werden können.

Demgegenüber müssen die Arbeitgeber nach einem früheren Urteil des Bundesarbeitsgerichts bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung keinen Lohn zahlen – unabhängig davon, ob es Ersatzleistungen gibt. Zudem dürfen Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter auch Tests anordnen.

mit dpa, AFP, epd (ksc)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 10. August 2022 | 17:00 Uhr