Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Bildrechte: IMAGO / CHROMORANGE

Besonderer SchutzNur vereinzelt: Feuerwerksverbot zu Silvester in Sachsen-Anhalt

31. Dezember 2023, 11:52 Uhr

Ab Donnerstag startet der Verkauf von Raketen und Knaller in Sachsen-Anhalt. Ein Böllerverbot, wie es beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe fordert, ist im Land kein Thema. Allerdings gibt es in einigen Städten und im Harz Zonen, in denen das Abbrennen von Pyrotechnik verboten ist. Grund ist ein Bundesgesetz.

Aktuelle Nachrichten des Mitteldeutschen Rundfunks finden Sie jederzeit bei mdr.de und in der MDR Aktuell App.

In Sachsen-Anhalt dürfen auch in diesem Jahr in der Silvesternacht an den meisten Orten Feuerwerkskörper gezündet werden. Nur in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern gilt wie in den Vorjahren ein Böllerverbot. So regelt es die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Und auch abseits der Städte darf nicht überall geknallt werden: Deshalb hat der Nationalpark Harz auf das ganzjährige Feuerwerksverbot hingewiesen. Sowohl das Knallen, als auch die Licht- und Blendwirkung seien für Tiere eine ernstzunehmende Gefahr, teilte der Nationalpark mit. Das Feuerwerksverbot gelte nicht nur auf dem Brocken, sondern auf allen Flächen des Schutzgebiets.

In der Innenstadt von Quedlinburg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Damit sollen die historischen Fachwerkhäuser geschützt werden. Denn in der Nähe von brandempfindlicher Bausubstanz wie Fachwerkhäusern gilt ein gesetzliches Verbot des Bundes, so die Stadt. Die Altstadt von Quedlinburg steht seit 1994 auf der Liste des Weltkulturerbes. Auch im Altstadtbereich der Hansestadt Salzwedel dürfen nach Angaben der Stadt in der Silvesternacht keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Auch hier ist die historische Bebauung der Grund für die Entscheidung.

Wernigerode: Kein Feuerwerk in der Innenstadt

Ein Böllerverbot gilt damit praktisch auch für andere Orte mit viel Fachwerk-Substanz, beispielsweise Werben und Tangermünde (Landkreis Stendal) oder Stolberg (Landkreis Harz). Gleiches gilt für die Innenstadt von Wernigerode mit ihren Fachwerkhäusern. Die Stadt plant nach eigenen Angaben aber keine weiteren Verbotszonen, die über das gesetzliche Verbot in der Innenstadt hinausgehen. Aus ökologischen Gründen würden solche Vorstöße aber unterstützt, sagte eine Stadtsprecherin. Schließlich werde die Umwelt durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zusätzlich belastet.

Die meisten Kommunen ohne Böllerverbot

Auch in anderen Städten von Sachsen-Anhalt gibt es entsprechende Regelungen etwa in Bitterfeld-Wolfen – um und auf dem Bitterfelder Bogen. In den meisten Kommunen ist ein Böllerverbot jedoch kein Thema. Man habe als Einheitsgemeinde dafür seit der Gründung keinen Grund gehabt, hieß es etwa aus Gerbstedt (Mansfeld-Südharz). Die Menschen sollten selbst entscheiden, teilte die Stadt Braunsbedra (Saalekreis) mit.

Naumburg plant Gesetzesentwurf im kommenden Jahr

In Naumburg (Burgenlandkreis) soll dem Gemeinderat im kommenden Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der ein Verbot von Feuerwerkskörpern rund um das Unesco-Weltkulturerbe Naumburger Dom vorsieht sowie für die Kuranlagen in der Stadt Bad Kösen.

Feuerwehrverband gegen generelles Böllerverbot

Gegen ein generelle Böllerverbot hatte sich bereits der Chef des Feuerwehrverbands Sachsen-Anhalt, Kay-Uwe Lohse, ausgesprochen. Lohse sagte MDR AKTUELL, mit Böllern müssen man wie mit allen Mitteln den Vorschriften entsprechend umgehen. Dann seien sie auch sicher. Das, was in der Zeitung und in den Medien lande, sei meistens das Resultat aus nicht sachgerechtem Umgang.

Der Vorsitzende des Landestierschutzverbands Thüringen, Kevin Schmidt, plädiert dagegen für Alternativen, etwa eine Lasershow. Schmidt betonte, bei Tieren lösten die Knallerei und das helle Licht häufig Todesängste aus.

Bündnis fordert Böllerverbot vom Bund

Ein Bündnis aus 18 Organisationen hatte Mitte November die Bundesregierung aufgefordert, ein Böllerverbot zu erlassen. Dazu gehören die Bundesärztekammer, die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Umwelthilfe. Als Gründe für die Forderung nach einem Verbot nannte das Bündnis Brände, Luftverschmutzung und verschmutzte Straßen. Millionen von Haus- und Wildtieren gerieten in akute Panik. Allein die dokumentierten Augen-, Ohren-, Verbrennungs- und Handverletzungen dürften wieder in die Tausende gehen.

Müll von Feuerwerkskörpern wird häufig einfach auf Straße liegen gelassen. Bildrechte: IMAGO / Rene Traut

Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden nach Angaben des Umweltbundesamts jährlich rund 2.050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, 1.500 Tonnen davon in der Silvesternacht. Die Menge entspreche etwa einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten Feinstaubmenge pro Jahr.

Handchirurgen aus Halle warnen vor schweren Verletzungen

Im Vorfeld der Silvesterfeierlichkeiten haben zudem Handchirurgen aus Halle wiederholt vor dem leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerk gewarnt. "Wir mussten zum letzten Jahreswechsel nicht nur viele, sondern auch schwerste Handverletzungen bis hin zur Amputation versorgen", erklärte der Chef der Klinik für Plastische und Handchirurgie im Klinikum Bergmannstrost Halle, Frank Siemers. "Vor allem Kugelbomben, die für den Laiengebrauch eigentlich verboten sind, haben eine enorme Sprengkraft und verursachen katastrophale Verletzungen, die lebensbedrohlich sein können."

Tipps des Deutschen Feuerwehrverbands für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

Bildrechte: IMAGO / imagebroker

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.

Die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie rät, Feuerwerkskörper nur im Fachhandel zu kaufen und die Gebrauchsanweisung sorgfältig zu lesen. Am besten sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die nicht in der Hand gezündet werden müssten. Wichtig sei auch: Wer Alkohol getrunken hat, sollte die Hände vom Feuerwerk lassen. Zudem sollten Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, nicht noch einmal gezündet werden. Blindgänger sollten entsorgt werden. Knaller und Böller sollten aus Sicht der Handchirurgen für Kinder und Jugendliche tabu sein.

Bei diesem Inhalt von Youtube werden möglicherweise personenbezogene Daten übertragen. Weitere Informationen und Einstellungen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Mehr zum Thema: Silvester und Feuerwerk

dpa, MDR (Moritz Arand) | Erstmals veröffentlicht am 28.12.2023

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 29. Dezember 2023 | 19:30 Uhr

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen