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DHL klagt gegen Aktivisten, die den Flughafen Leipzig/Halle lahmgelegt hatten. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/Tim Wagner | Tim Wagner

Nach Protest am Flughafen Leipzig/HalleDHL klagt gegen Klimaaktivisten

05. Mai 2023, 14:39 Uhr

Im Juli 2021 hatten Klimaaktivisten den Flughafen Leipzig/Halle blockiert. Frachtflieger der DHL mussten am Boden bleiben. Der Paket-Dienstleister hat die Aktivisten deshalb auf Schadensersatz verklagt. Es geht um eine Summe im sechsstelligen Bereich. Der Prozess soll im Juli beginnen.

Die DHL verklagt Klimaaktivisten, die im Juli 2021 den Flughafen Leipzig/Halle blockiert hatten. Das bestätigte das Landgericht Leipzig auf Nachfrage der "Mitteldeutschen Zeitung". 54 Demonstranten hatten damals als Protest gegen den weiteren Ausbau des Airports die Haupteinfahrt zum DHL-Frachtzentrum versperrt. Lkw konnten ihre Ware nicht rechtzeitig abliefern, DHL-Frachtflieger blieben am Boden.

Schadensersatz im sechsstelligen Bereich gefordert

Gegen drei Aktivisten ist nun ein Verfahren wegen der Blockade anhängig, wie der Gerichtssprecher weiter sagte. Die Verhandlung solle im Juli in Halle beginnen. Sollte die Protestaktion als rechtswidrig eingestuft werden, kann das nach Gerichtsangaben zu einem Schadensersatzanspruch führen. Demnach geht es jeweils um 95.000 Euro, insgesamt also um 285.000 Euro.

Einer Mitteilung von "Repression Nicht Zustellbar" zufolge verlangt DHL sogar 500.000 Euro Schadensersatz. Wie die Differenz zustande kommt, ist unklar. Die Solidaritätskampagne existiert seit Kurzem und unterstützt die von der Schadensersatzklage betroffenen Aktivisten.

Die Gruppe spricht von juristischen Einschüchterungsversuchen. Die Klimaaktivisten sollten so offenbar in die Privat-Insolvenz getrieben werden, heißt es. Zur am Donnerstag in Bonn gestarteten Aktionärsversammlung der Deutsche Post AG haben die Unterstützer deshalb Protest- und Störaktionen angekündigt.

Aktivisten an Kosten für Einsätze beteiligen

Sachsen-Anhalts Polizei hatte angekündigt, Klimaaktivisten die Kosten für die Einsätze der Beamten in Rechnung stellen zu wollen. Wer "Anlass zu Amtshandlungen gegeben hat", sei laut Verwaltungskostengesetz des Landes zur Zahlung der Kosten verpflichtet, teilte das Innenministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mit. Ob und wie viel die Beteiligten zahlen müssen, hänge vom jeweiligen Einzelfall ab.

"In jüngerer Vergangenheit wurden gegenüber Demonstrationsteilnehmern keine Kostenerhebungen vorgenommen", teilte das Ministerium weiter mit. Wegen einer Straßenblockade an der B1 in Magdeburg im November 2022 sei aber ein Verfahren in die Wege geleitet worden. In einem weiteren Fall einer Straßenblockade durch Ankleben im Februar 2023 ermittle die Polizeiinspektion Magdeburg derzeit noch die Kosten.

Anmerkung der Redaktion:
In einer früheren Fassung des Artikels hatten wir geschrieben, dass im Juli 2021 Demonstranten der Kampagne "Repression Nicht Zustellbar" den Flughafen blockiert hatten. Das ist nicht korrekt. Wir haben den Fehler korrigiert.

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MDR (Martin Naß, Fabienne von der Eltz) | Zuerst veröffentlicht am 04.05.2023

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 04. Mai 2023 | 08:30 Uhr

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