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KindeswohlgefährdungWie misshandelte Kinder in Halle geschützt werden sollen

14. November 2021, 14:44 Uhr

Seltsame blaue Flecken, auffällige Schwellungen oder rätselhafte Knochenbrüche: All das können Anzeichen von Kindesmisshandlung sein. Im vergangenen Jahr sind in Sachsen-Anhalt so viele Fälle erfasst worden wie noch nie. Die Kinderschutzgruppe am Uniklinikum Halle steht vor steigenden Zahlen, schweren Entscheidungen und einer hohen Dunkelziffer. Ein Besuch.

Die traurige Geschichte von Paula* beginnt im Universitätsklinikum Halle. Ihre Mutter bringt sie hastig in die Notaufnahme. Paula ist drei Monate alt, ihr Kopf ist in den vergangenen Tagen überproportional groß geworden. Die behandelnde Ärztin fertigt ein Ultraschallbild des Kopfes an und stellt fest: Zwischen Schädeldecke und Gehirn ist besorgniserregend viel Raum entstanden. Das Kind kommt schnellstens für weitere Untersuchungen auf die Intensivstation. Computertomographie und Röntgenbild zeigen: Unter die Schädeldecke ist Blut gesickert, außerdem sind die Rippen des Babys mehrfach gebrochen. Und das schürt einen Verdacht: Paula könnte misshandelt worden sein.

In Fällen wie diesem geht es am Uniklinikum in Halle ganz schnell. Marcus Stange, der ärztliche Leiter Kinderschutz, trommelt eine Runde aus Expertinnen und Experten zusammen. Sie kommen alle aus verschiedenen Fachbereichen. Sie stehen alle vor derselben Frage: Ist das körperliche und seelische Wohl des Kindes gefährdet?

Diese Runde komme häufig zusammen, wenn die Geschichte der Eltern nicht zu den medizinischen Befunden passt, sagt Marcus Stange. "Am häufigsten sind das blaue Flecken am Körper, die nicht kindgerecht sind."

Erfasste Fälle von Misshandlung nehmen stark zu

Mittlerweile muss die Kinderschutzgruppe einmal die Woche zusammenkommen, schätzt Stange. Tendenz steigend. Denn die Zahl der Kindeswohlgefährdungen hat in Sachsen-Anhalt einen traurigen Höchststand erreicht: Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 1.274 Fälle von akuter oder latenter Gefährdung erfasst. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist das ein Anstieg um rund 30 Prozent; seit dem Beginn der Erhebung im Jahr 2012 sogar um knapp 80 Prozent.

Akute Kindeswohlgefährdung

Eine akute Kindeswohlgefährdung besteht, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls einer minderjährigen Person bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.

Latente Kindeswohlgefährdung

Wenn die Frage nach der gegenwärtig bestehenden Gefahr nicht klar beantwortet werden kann, aber schwerwiegende Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen oder diese nicht ausgeschlossen werden kann, handelt es sich um eine latente Kindeswohlgefährdung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn festgestellte Verletzungen am Kind von den Eltern verharmlost oder bestritten werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Rechtsmedizinerin Carolin Richter geht davon aus, dass die Zahlen gar nicht unbedingt für einen Anstieg der tatsächlichen Misshandlungsfälle stehen – sondern eher für eine größere Sensibilität in der Gesellschaft und eine bessere Arbeit im Kinderschutz. "Vorher hat es die anderen wahrscheinlich gegeben und niemand hat es gewusst", sagt sie. Mittlerweile werde aber mehr über das Thema gesprochen und es gebe mehr Hinweise von aufmerksamen Verwandten, Bekannten, Lehrerinnen oder Kindergärtnern.

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Richter sieht darin auch einen positiven Wandel des Zeitgeists. "Für unsere Großeltern war das noch völlig normal, dass sie eine Backpfeife oder Schelle bekommen haben", sagt sie. "Heute ist das gesetzlich klar geregelt: Kinder dürfen in keiner Art und Weise Gewalt ausgesetzt werden." So steht es seit November 2000 in Paragraph 1631 im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Neue Kooperation regelt Kinderschutz in Halle

Und auch die Kliniken und Krankenhäuser verstärken ihren Einsatz. Am Uniklinikum in Halle gibt es seit 2006 eine Kinderschutzgruppe, in diesem Jahr wurde für deren Arbeit eine fortschrittliche Basis geschaffen: ein Kooperationsvertrag zwischen der Uniklinik, dem Krankenhaus St. Elisabeth & St. Barbara und der Stadt Halle. Darin sind die Abläufe und Strukturen festgelegt, die bei einem Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung angestoßen werden.

Aus Sicht der Rechtsmedizinerin Carolin Richter ist der Vertrag eine wichtige Leitlinie für alle Kolleginnen und Kollegen. "So führt der Einzelfall nicht mehr zur totalen Überforderung. Sondern man weiß ganz genau: Ich habe hier den Verdacht - dann handle ich wie folgt."

Der Weg zur Kinderschutzgruppe über die Notaufnahme ist dabei nur einer von vielen. Die Expertenrunde kann auch zusammentreten, wenn Hinweise von Verwandten, Bekannten oder anonymen Personen eingehen. Oder aber, wenn die ambulante Kinderärztin oder der Mitarbeiter vom Jugendamt Verdacht schöpft.

Zurück zu Paula auf der Intensivstation. Unter ihrer Schädeldecke hat sich Blut eingelagert, viel Blut. Das drückt auf ihr Gehirn und zerstört wichtige Gehirnzellen unwiderruflich. Bei einer dringenden Operation entfernen Neurochirurgen die Einlagerungen – und retten ihr damit das Leben.

Für die einberufene Kinderschutzgruppe geht die Arbeit aber erst los. Der Kinderchirurg untersucht die Röntgenaufnahmen des Brustkorbs und findet vier Brüche; in verschiedenen Entwicklungsstadien, also über eine längere Zeit entstanden. Für den Kinderarzt war auch das eingelagerte Blut ein klares Indiz: dieses Baby ist geschüttelt worden und hat ein schwerwiegendes Schütteltrauma – eine klare Form von Kindeswohlgefährdung.

Diese Einschätzung kann die Expertenrunde in der Klinik treffen. Die Entscheidung, ob das Kind bei der Familie bleiben darf, liegt allerdings nicht in ihrer Hand. Dafür ist das Jugendamt zuständig.

Auf der Suche nach Schutzräumen

Kommen die Verantwortlichen dort zu der Einschätzung, dass das Kind zu Hause nicht sicher ist, wird es vom Amt in Obhut genommen. "Die Kinder werden bei geeigneten Dritten untergebracht", sagt Halles Beigeordnete für Bildung und Soziales, Katharina Brederlow. "Das können Verwandte des Kindes sein, Pflegeeltern oder eine Heimeinrichtung."

Und so geht das Jugendamt auf die Suche nach einem Schutzraum für das Kind. Einer davon ist die Mattisburg im Süden der Stadt. Hinter dem blickdichten Zaun wirkt der holzverkleidete Neubau unscheinbar. Erst wenn man durch das Eingangstor tritt, fällt der Blick auf die Schaukel, die Wippe, die bunten Fußbälle. Hier leben sechs Kinder, die in ihrer Vergangenheit schwerste Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch erfahren haben.

"Die Kinder können hier ganz neue Erfahrungen machen", sagt Laura Mohs, die als Sozialarbeiterin in der zur Caritas gehörigen Einrichtung arbeitet. "Positive Bindungserfahrungen, generell positive Erfahrungen mit Erwachsenen, die sich um einen kümmern und nicht andersherum."

Die Kinder können hier ganz neue Erfahrungen machen.

Laura Mohs | Sozialarbeiterin in der Mattisburg

In der Mattisburg werden die Kinder rund um die Uhr betreut, gehen von hier aus zur Schule und kommen im Anschluss zurück. Ein Zuhause ohne die eigene Familie. In der Regel sollen die Kinder etwa zwei Jahre bleiben. Manche ziehen danach in Wohngruppen oder kommen in Pflegefamilien. Nur ein kleiner Teil dürfte zurück zu den eigenen Eltern kommen, vermutet Mohs.

Die Sozialarbeiterin begrüßt eine intensivere Zusammenarbeit beim Kinderschutz. Denn die könne letztendlich dazu führen, dass Misshandlungsfälle früher auffallen. "Dann erleben die Kinder natürlich auch weniger schlimme Sachen und können rechtzeitig Hilfe bekommen."

Das wünscht sich auch Marcus Stange, der Leiter des Kinderschutzes am Universitätsklinikum. Er erzählt von Umfragestudien der WHO, die nahelegen, dass bis zu 20 Prozent der Erwachsenen einen relevanten Missbrauch oder eine Misshandlung erfahren haben. "Wenn jeder Einzelne das mal auf seine Lebenswirklichkeit herunter rechnet, bedeutet das konkret, dass in jeder Kindergartengruppe, in jeder Schulklasse, in jedem Hörsaal oder in jeder Straßenbahn mehrere Menschen sitzen, die konkret von Missbrauch betroffen sind."

Man kann diese Zahlen als Appell verstehen. Als eine Erinnerung daran, aufmerksam für das zu sein, was mit Kindern im eigenen Umfeld passiert.

Für Paula wird das aber zu spät sein. Sie dürfte sich später wohl nicht aktiv an ihre Misshandlung erinnern können. Doch die Folgen wird sie immer spüren. Denn von diesem Schütteltrauma werden mit großer Wahrscheinlichkeit schwere Behinderungen bleiben.

Service: Kontakt für Besorgte

Sie haben den Verdacht, dass das Wohl eines Kindes gefährdet sein könnte?
Dann melden Sie sich bei der Kinderakutambulanz unter 0345/557 7700 oder kindeswohl@halle.de.

*Paula heißt eigentlich anders. Ihr Name wurde zu ihrem Schutz von der Redaktion verändert.

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MDR/Daniel Tautz, Luca Deutschländer

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 14. November 2021 | 19:00 Uhr

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