Urteil bestätigtVirologe Kekulé darf nicht an Uni Halle arbeiten
Der in der Corona-Pandemie deutschlandweit bekannt gewordene Virologe Alexander Kekulé ist vorläufig von seinem Dienst enthoben worden – zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt nun bestätigt hat. Laut Gericht würde durch den Verbleib Kekulés an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) der Dienstbetrieb ernsthaft beeinträchtigt. Die MLU hatte gegen den Wissenschaftler bereits im Dezember 2021 die vorläufige Dienstenthebung erlassen.
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- Der bekannte Virologe Alexander Kekulé, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie in Halle, bedauert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit seiner Dienstenthebung.
- Er könne die Vorwürfe nicht nachvollziehen und wolle seine Argumente im Disziplinarverfahren darlegen.
- Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt ist nicht das erste Gericht, das sich mit dem Fall beschäftigt hat.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat die vorläufige Dienstenthebung des Virologen Alexander Kekulé an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) bestätigt. Das Gericht begründete die Entscheidung am Dienstag auch damit, dass durch seinen Verbleib der Dienstbetrieb ernsthaft beeinträchtigt würde.
Die DienstenthebungDie hallesche Universität hatte im Dezember 2021 eine vorläufige Dienstenthebung gegen ihren Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie erlassen. Seitdem darf Kekulé an der Universität nicht mehr forschen und lehren. Im April 2022 hatte die Universität zudem entschieden, 20 Prozent seiner Dienstbezüge einzubehalten.
Die Universität wirft dem in der Corona-Pandemie deutschlandweit bekannt gewordenen Wissenschaftler vor, über drei Semester seine Lehrverpflichtungen nicht erfüllt zu haben. Der Beschluss ist nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig.
Alexander Kekulé bedauerte die Entscheidung des Gerichts. "Im September gehe ich in den Ruhestand. Ich befürchte deshalb nach diesem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, dass ich an der Universität Halle keine Vorlesungen mehr halten werde", sagte Kekulé.
Kekulé: Kann Vorwürfe nicht verstehen
Sachlich könne er die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Das wolle er im eigentlichen Disziplinarverfahren auch darlegen. Das Ganze habe zudem eine lange Vorgeschichte. Er fordere seit Jahren eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung des Mikrobiologischen Instituts. "Die Arbeitsbedingungen waren für meine Mitarbeiter und mich sehr belastend", so der Virologe.
Alexander Kekulé und der MDRProf. Dr. Alexander Kekulé war beim MDR knapp vier Jahre im Podcast "Kekulés Corona-Kompass" zu hören. Nach mehr als 360 Folgen endet der Corona-Schwerpunkt und der Mediziner gibt nun mit "Kekulés Gesundheits-Kompass" weiterhin Orientierung.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg war bereits im Jahr 2023 mit Kekulés mutmaßlich vernachlässigten Lehrverpflichtungen beschäftigt. Damals hieß es in einer Mitteilung: "In diesem Zusammenhang sei kritisch zu beleuchten, dass der Antragsteller aus einem zeitweiligen Krankenstand heraus zwar an der Erstellung verschiedener Podcast-Folgen mitgewirkt, aber eine Vorbereitung digitaler Vorlesungen unterlassen habe".
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dpa, MDR (Luise Kotulla) | Erstmals veröffentlicht am 10.01.2024
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 09. Januar 2024 | 18:00 Uhr
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