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Das Urteil gegen Sven Liebich wurde vom Oberlandesgericht bestätigt. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO / Steffen Schellhorn

Revision gescheitertRechtsextremist Sven Liebich erstmals zu Bewährungsstrafe verurteilt

28. März 2023, 12:29 Uhr

Der Rechtsextremist Sven Liebich ist mit seiner Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle gescheitert. Das Landgericht hatte ihn 2022 unter anderem wegen Volksverhetzung und Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg hat das Urteil nun bestätigt.

Die Verurteilung des halleschen Rechtsextremisten Sven Liebich ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Halle mitteilte, wurde seine zweite Berufung als unbegründet abgelehnt. Damit wurde Liebich erstmalig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In der Vergangenheit wurde er bereits zu Geldstrafen verurteilt.

Hintergrund des Urteils

Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im September 2020 wegen Volksverhetzung, Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Beleidigung, übler Nachrede und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Nach einer ersten Berufung des Angeklagten war er vom Landgericht Halle im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vermeintliche Zitate von Politikern wider besseres Wissen verbreitet hatte, um diese zu diskreditieren. Zudem hatte er dem Gericht nach Aufkleber mit volksverhetzenden Inhalten und Beschimpfungen religiöser Bekenntnisse vertrieben. Gegen dieses Urteil hatte er erneut Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Naumburg wies diese als unbegründet ab. Damit ist das Urteil des Landgerichts Halle rechtskräftig.

Mehr über Sven Liebich

MDR (Leonard Schubert) | Erstmals veröffentlicht am 27.03.2023

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. März 2023 | 16:00 Uhr

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