Prozess in HalleRechtsextremist Liebich legt Revision gegen Urteil ein
Das juristische Verfahren um den Rechtsextremisten Sven Liebich geht in die nächste Runde. Vor zwei Wochen hatte ihn das Landgericht Halle wegen Verleumdung und Volksverhetzung in einem Berufungsverfahren erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen hat Liebich Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht in Naumburg muss nun über den Fall entscheiden.
- Sven Liebich hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Halle eingelegt.
- Er war im Oktober zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
- Liebich wird vorgeworfen, Politiker verleumdet und politische Gegner beleidigt zu haben.
Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Sven Liebich hat Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Halle eingelegt. Ein Sprecher des Gerichts erklärte am Dienstag, die Revision könne nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe. Das sei der Fall, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet wurde. Darüber muss nun das Oberlandesgericht in Naumburg entscheiden. Das könnte mehrere Monate dauern.
Urteil im Oktober
Liebich war Ende Oktober zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, unter anderem wegen Verleumdung und Volksverhetzung. Bereits vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht gegen den Rechtsextremisten eine Haftstrafe von elf Monaten verhängt. Dagegen legte Liebich Berufung ein. Im Berufungsprozess bestätigte das Landgericht zum Teil die Einschätzung des Amtsgerichtes.
Verleumdung und Beleidigung
Sven Liebich wird vorgeworfen, Politiker verleumdet und politische Gegner beleidigt zu haben. So hatte er unter anderem behauptet, die Grünen-Politikerin Renate Kühnast halte Sex mit Minderjährigen für unproblematisch, insofern keine Gewalt im Spiel sei. Liebich hatte die angebliche Aussage in seinem Internet-Blog als Zitat neben einem Foto von Künast gestellt. Das habe die Politikerin jedoch nie gesagt, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Während des Berufungsprozesses hatte sich Sven Liebich auf seine Meinungs- und Kunstfreiheit berufen.
dpa, MDR (Annekathrin Queck)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio so wie wir | 08. November 2022 | 09:30 Uhr
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