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LandgerichtHalles suspendierter OB Wiegand zu Geldstrafe verurteilt

19. April 2024, 15:53 Uhr

Das Landgericht Halle hat den suspendierten Oberbürgermeister der Stadt, Bernd Wiegand, wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss knapp 17.000 Euro sowie die Kosten des Verfahrens bezahlen. Wiegand will prüfen, ob er in Revision geht.

In Halle ist der suspendierte Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wiegand muss nach MDR-Informationen 16.800 Euro sowie die Verfahrenskosten zahlen. Konkret geht es um 120 Tagessätze à 140 Euro.

Wiegand sagte nach der Verhandlung, er wolle gemeinsam mit seinen Anwälten prüfen, ob er in Revision geht. Er erklärte weiterhin, er sei unschuldig. Um Revision einzulegen, haben Wiegand und seine Verteidigung ab dem Urteil eine Woche Zeit.

Verteidigung forderte Freispruch für Wiegand

Das Landgericht Halle sah es demnach als erwiesen an, dass der 67-Jährige in einem Zivilprozess im Oktober 2020 als Zeuge teilweise gelogen hat. Im Kern ging es dabei um eine Personalentscheidung vor fünf Jahren im Zusammenhang mit einem kommunalen Unternehmen. Laut Gericht hat sich der Vorwurf der Falschaussage gegen Wiegand teilweise bestätigt, aber nicht in allen angeklagten Punkten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten gefordert, umgewandelt in eine Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro. Sie warf Wiegand vor, im Oktober 2020 in einem Zivilprozess falsch ausgesagt zu haben. Es ging aus ihrer Sicht um weniger als ein halbes Dutzend falsche Aussagen.

In Wiegands Aussage war es damals um Personalfragen im Zusammenhang mit einem kommunalen Unternehmen gegangen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Sie sprach von Erinnerungsfehlern, Irrtümern und Missverständnissen. Einen Vergleich zu Prozessbeginn hatten beide Seiten abgelehnt.

Oberbürgermeister von Halle suspendiert: Disziplinarverfahren seit 2021

Seit Anfang 2021 wird gegen den derzeit suspendierten Oberbürgermeister ein Disziplinarverfahren geführt. Seitdem darf der parteilose Politiker seine Dienstgeschäfte nicht mehr ausüben und muss sich stattdessen wegen einer Vielzahl an Vorwürfen verantworten. Sein gesetzlicher Vertreter ist Egbert Geier, Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen und Personal in Halle.

Der Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen Wiegand ist laut Landesverwaltungsamt grundsätzlich erst dann möglich, wenn die strafrechtlichen Verfahren abgeschlossen sind. Die Behörde teilte am Donnerstag mit, dass das Urteil erst Auswirkungen auf das Disziplinarverfahren haben werde, wenn es rechtskräftig ist. Der 1957 in Braunschweig geborene Wiegand ist seit 2012 Oberbürgermeister der Stadt im Süden Sachsen-Anhalts.

Mehr zum Prozess gegen Wiegand

MDR (Marc Weyrich, Fabian Brenner, Michael Rosebrock, Karin Roxer, Felix Fahnert), dpa | Erstmals veröffentlicht am 18.04.2024

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. April 2024 | 07:45 Uhr

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