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Protest für mehr KlimaschutzGegen mehr als 40 Aktivisten der Letzten Generation wird ermittelt

30. Juni 2023, 08:26 Uhr

In Sachsen-Anhalt wird aktuell gegen mehr als 40 Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" ermittelt. Die Innenministerin sagt: Straftaten zu begehen, um politische Ziele durchzusetzen, sei und bleibe zu verurteilen. Dem Ruf nach höheren Strafen erteilt sie dennoch eine Abfuhr.

In Sachsen-Anhalt gibt es im Zusammenhang mit Protestaktionen der Klimagruppe "Letzte Generation" zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen mehr als 40 Personen. Die Strafverfolgung erfolge konsequent, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) am Donnerstag im Landtag.

In einer Debatte hatte die AfD-Fraktion zuvor gefordert, die Höchstdauer einer Ingewahrsamnahme in Sachsen-Anhalt von vier auf vierzehn Tage zu erhöhen. Vier Tage seien zu kurz für einen Abschreckungseffekt, sagte der Abgeordnete Frank Otto Lizureck. Er verwies auf die Regelungen in Bayern, wo bis zu 30 Tage möglich seien. Es gehe darum, ein Zeichen an die Klimaaktivisten zu setzen, so Lizureck.

Letzte Generation: Kriminelle Vereinigung oder legitimer Protest?Unter Juristen ist umstritten, ob die Letzte Generation nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs als kriminelle Vereinigung eingestuft werden kann. Eine gerichtliche Feststellung dazu gibt es noch nicht. Verschiedene Staatsanwaltschaften ermitteln aber in diese Richtung. Andere wiederum sehen bisher keinen Anfangsverdacht. Dass die Klimaaktivisten Straftaten begehen, ist in vielen Fällen gerichtlich festgestellt worden. Die Blockade des Autoverkehrs wurde inzwischen von mehreren Gerichten als Nötigung eingestuft, auch Haftstrafen ohne Bewährung wurden verhängt. Andere Gerichte sahen das nicht so.

Innenministerin: Schärfere Strafen nicht notwendig

Zieschang lehnte das ab. Der bisherige Rahmen sei ausreichend, sagte die CDU-Politikerin. "Die Begehung von Straftaten zur Durchsetzung politischer Ziele ist und bleibt zu verurteilen", betonte die Innenministerin. Laut dem Gesetz kann die Polizei eine Person unter anderem in Gewahrsam nehmen, wenn dies "unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern".

Zuletzt war bekannt geworden, dass bayerische Ermittler einen als Pressekontakt genutzten Telefonanschluss der Klimaaktivisten abgehört hatten (€) – zumindest vor Bekanntwerden der Aktion. Die Tatsache, dass bei der Überwachung auch Journalisten als sogenannte Berufsgeheimnisträger abgehört wurden, hatte für breite Kritik gesorgt.

Den Angaben zufolge gibt es ein Ermittlungsverfahren der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) gegen sieben Mitglieder der Letzten Generation. Im Rahmen dieses Verfahrens habe das Amtsgericht München gegen sechs der Beschuldigten auch Beschlüsse zur Überwachung der Telekommunikation erlassen.

Forderungen nach besserem Klimaschutz

Die Aktivisten weisen darauf hin, dass ihr eigentliches Ziel ist, öffentlich Aufmerksamkeit für die Klimakrise zu erregen. Demnach könnten die Sitzblockaden als spontane politische Kundgebungen angesehen werden, die unter die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit fällt. Dennoch nehmen Aktivisten der Letzten Generation bewusst in Kauf, dass ihre Aktionen als strafbar eingestuft werden können – etwa als Nötigung, Sachbeschädigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

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dpa, MDR (Hannes Leonard)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 30. Juni 2023 | 05:00 Uhr

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