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Kündigung nach fast 40 DienstjahrenGekündigte Lehrerin kann in Schuldienst zurückkehren

19. April 2024, 09:27 Uhr

Eine Lehrerin, der vom Land Sachsen-Anhalt gekündigt worden war, weil sie keine Stunde Mehrarbeit leisten wollte, kann in den Schuldienst zurückkehren. Das hat das Arbeitsgericht Stendal in einem Vergleich vorgeschlagen.

Die vom Land gekündigte Grundschullehrerin aus der Altmark kann in den Schuldienst zurückkehren. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT einigte sie sich bei einem Prozesstermin vor dem Arbeitsgericht Stendal am Donnerstag auf einen Vergleich mit dem Landesschulamt. Demnach kann die Lehrerin ab dem 1. Mai 2024 wieder arbeiten, muss dann aber die zusätzlich eingeführte Unterrichtsstunde ableisten. Die vergangenen Monate, in denen sie nicht arbeiten durfte, bekommt sie nicht bezahlt.

Gericht: Kündigung nicht verhältnismäßig

Beide Seiten haben nun bis zum 26. April Zeit, Widerspruch gegen das Vergleichsangebot einzulegen. In diesem Fall müsste der vorerst beendete Prozess wieder aufgenommen werden. Die Lehrerin selbst wollte sich nicht äußern. Sie sei emotional und wolle das erst einmal sacken lassen. Ihr Anwalt Marco Slotta betonte im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT, dass beide Seiten den Vergleich noch widerrufen können. Das werde man sich sehr reiflich überlegen und dann eine Entscheidung treffen.

Bildungsministerium und Landesschulamt begrüßen Vergleich

Sachsen-Anhalts Bildungsministerium zeigte sich über den vor Gericht geschlossenen Vergleich mit der gekündigten Grundschullehrerin erfreut. Das Ministerium teilte MDR SACHSEN-ANHALT am Donnerstagnachmittag mit, die Entscheidung sei vorbehaltlich der Rechtskräftigkeit sehr zu begrüßen. Sie unterstreiche das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, dass die zusätzlich abzuhaltende Unterrichtsstunde rechtmäßig sei. Man sei erfreut über das Einlenken der Lehrkraft. Das komme den Schülerinnen und Schülern zugute.

Wir sind über jede Lehrkraft, die im Schuldienst bleibt, dankbar, solange sie eben ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

Olaf Gregull, Landesschulamt

Der Vertreter des Landesschulamts, Olaf Gregull, sagte dem MDR nach dem Termin im Stendaler Arbeitsgericht, er könne die Entscheidung sehr gut vertreten: "Wir sind über jede Lehrkraft, die im Schuldienst bleibt, dankbar, solange sie eben ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erfüllt." Dazu sei die betroffene Lehrerin bereit. Es gebe also keinen Grund, sie nicht weiter zu beschäftigen.

Gregull stellte in Aussicht, die Lehrerin könnte an eine andere als ihre bisherige Schule wechseln, wenn sie ihre Arbeitsleistung dort aufgrund von Spannungen nicht mehr erbringen könne: "Lehrkräfte fehlen überall, an vielen Schulen."

Lehrerin wehrt sich gegen zusätzliche Unterrichtsstunde

Die 60-jährige Lehrerin hatte sich geweigert, die vor gut einem Jahr eingeführte zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche zu halten und war deswegen im Spätsommer fristlos gekündigt worden. Die fristlose Kündigung stufte das Gericht als nicht verhältnismäßig ein. Die Kündigung an sich sei verhältnismäßig, allerdings nicht die Fristlosigkeit.

Das Gericht stellte auch fest, dass die Lehrerin die Vorgriffsstunde hätte leisten müssen. Im März hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass die sogenannte Vorgriffsstunde rechtmäßig ist.

Mehr zum Fall der gekündigten Lehrerin Birgit Pitschmann

MDR (Heike Bade, Christoph Dziedo, Lucas Riemer), zuerst veröffentlicht am 18.04.2024

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. April 2024 | 06:00 Uhr

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