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RückreisepanneEurowings-Streik: Urlauber aus Bischofswerda mit behindertem Kind hängen tagelang fest

02. November 2022, 16:08 Uhr

André Bischof aus Bischofswerda hat mit seiner Familie eine Woche Herbstferien auf Mallorca genossen. Alles hat geklappt, bis der Rückflug mit Eurowings wegen eines Pilotenstreiks gestrichen wurde. Der Reiseveranstalter räumt zwar eine Informationspanne ein. Danach sei den Sachsen aber vollumfänglich geholfen worden. Mehrkosten sollen erstattet werden. Der Urlauber ist nicht ganz zufrieden. Er hat ein behindertes Kind. Und deshalb wurde es für die Familie besonders stressig.

Ein schöner Herbsturlaub auf Palma de Mallorca geht zu Ende und Familie Bischof aus Bischofswerda hätte am 19. Oktober mit Eurowings unter Flugnummer EW 6802 von Palma de Mallorca zurück nach Dresden fliegen sollen. Doch daraus wurde nichts, wie der Familienvater MDR SACHSEN berichtet. Drei Tage lang war Eurowings bestreikt worden. Das hätte jedoch gar kein Problem für den Bischofswerdaer und seine Familie sein dürfen, da der Flug mit dem Tochterunternehmen Eurowings Europe geplant war. Deren Cockpit-Crews waren nicht im Streik. Als André Bischof die Rückflüge am Vorabend der geplanten Abreise überprüfen wollte, bemerkte er jedoch die Annullierung.

Von Eurowings hieß es zu gestrichenen Flug: "Es ist richtig, dass Flug EW 6802 ursprünglich als Eurowings-Europe-Flug geplant war. Der Flug wurden jedoch von unserer Netzplanung aus operativen Gründen im Vorfeld auf den Flugbetrieb der Eurowings Deutschland getauscht." Deshalb sei der Flug vom Streik betroffen gewesen und fiel aus, so ein Airline-Sprecher.

Urlauber beklagt fehlende Hilfe

Der Urlaub der Sachsen verlängerte sich um mehrere Tage bis zum 22. Oktober und die Bischofswerdaer musste rund 900 Euro aus eigener Tasche vorschießen. Seine Reise endete statt in Dresden schließlich in Leipzig/Halle. Vom Veranstalter wurde er zunächst nicht informiert. "Ich fühlte mich richtig alleine gelassen", sagte er. Die Notruf-Hotline des Veranstalters, die er mehrfach kontaktiert habe, habe die Beschwerde nur aufgenommen und weitergegeben und keine konkrete Hilfe angeboten.

Familie will Stress für schwerbehinderten Jungen vermeiden

André Bischof ist aber kein Mensch, der sich so etwas gefallen lässt. Er kennt seine Rechte und fordert diese auch resolut ein. Von der Airline und dem Reiseveranstalter fühlt er sich nicht gut betreut. Er selbst habe Druck gemacht, im Hotel das gebuchte Appartement weiter bewohnen zu können. Das war ihm deshalb besonders wichtig, weil sein Sohn schwerbehindert ist und jeglicher ungeplanter Stress deshalb vermieden werden muss. Hierzu gehören etwa, umsonst zum Flughafen zu fahren oder im Hotel kurzfristig das Zimmer wechseln zu müssen.

Der Zehnjährige hat seit Geburt Med13L, eine sehr seltene Generkrankung, die zu Entwicklungsverzögerungen in der Motorik führt und sich auch durch Spracheinschränkungen äußert. Der Junge ist auf ständige Betreuung angewiesen, in Begleitung seiner Eltern kann er aber auch reisen und Urlaube verbringen. "Darin haben wir Erfahrung", sagt André Bischof.

Bis zur verpatzten Rückreise hat Familie Bischof einen unbeschwerten Herbsturlaub auf Mallorca verbracht. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Kai Koehler

Veranstalter für reibungslose Reise verantwortlich

Als Pauschalurlauber beim zur FTI-Gruppe gehörenden Veranstalter "5 vor Flug" muss sich die Familie eigentlich um nichts rund um den Urlaub selbst kümmern. Im konkreten Fall aber räumt eine FTI-Sprecherin eine Panne ein. "Leider unterlief uns bei der Abwicklung all unserer rückreisenden Gäste ein Fehler, weshalb auf der Abreise-Liste nicht vermerkt war, dass der Flug für Familie Bischof annulliert wurde." Das Unternehmen sichert zu, alle Mehrkosten für den verlängerten Hotelaufenthalt und für den Transfer vom Flughafen Leipzig/Halle nach Bischofswerda zu erstatten - sobald alle Belege eingereicht sind. Man bedauere die Unannehmlichkeiten der Familie. Es sei weder FTI noch Eurowings möglich gewesen, für die Bischofs einen früheren Rückflug in die Heimat zu organisieren.

"Wir möchten betonen, dass wir mit sehr hoher Manpower in unterschiedlichen Abteilungen in Spanien, Berlin und München intensiv bemüht waren, die Familie so gut wie möglich zu betreuen", so die FTI-Sprecherin. Selbst der Chef des weltweiten Krisenmanagements der FTI-Gruppe habe sich persönlich eingeschaltet. Bis zur verpatzten Rückreise sei dem Veranstalter nicht bekannt gewesen, dass die Familie mit einem behinderten Kind unterwegs war.

FTI bedauert die Informationspanne, will danach der Familie aber vollumfänglich geholfen haben. Das empfindet André Beschof anders. Bildrechte: IMAGO / Ralph Peters

Reiseunternehmen rät auf Einschränkungen bei Mitreisenden hinzuweisen

Die FTI-Sprecherin sagte, Gäste mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Herausforderungen sollten dies stets beim Veranstalter anmelden. So könnten sie beispielsweise mit Priorität beim Check In im Hotel und am Flughafen betreut werden. André Bischof sagte, er habe die Einschränkungen seines Sohnes nicht angegeben, weil die Familie im Normalfall keine besondere Hilfe benötige und ihr Kind selbst betreuen könne.

Frage bleibt: Wer organisiert die Entschädigung für Flugausfall?

André Bischof fordert die Rückerstattung seiner Mehrkosten, die Entschädigung nach der EU-Fluggastrechtevorordnung und eine Minderung des Reisepreise für entgangene Erholung durch Stress bei der verspäteten Abreise. Die Belege seien inzwischen eingereicht, sagt er.

Wie er aber an die Entschädigung für den ausgefallenen Flug kommt, dazu gibt es bislang unterschiedliche Aussagen. Die FTI-Sprecherin teilte mit: "Forderungen aus der Fluggastrechteverordnung sind direkt gegenüber der Airline zu stellen." Von Eurowings heißt es dagegen: "Für eventuelle Entschädigungen bitten wir Familie Bischof, sich direkt an den Reiseveranstalter als unmittelbaren Vertragspartner zu wenden." André Bischof hat inzwischen seine Forderungen bei Eurowings und FTI geltend gemacht - und will notfalls auch die Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Lieber sei ihm aber eine einvernehmliche Lösung, betont er.

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Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 17. Oktober 2022 | 06:00 Uhr