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Michael Voigt scheitert mit der Klage gegen den FC Erzgebirge Aue. Bildrechte: IMAGO / Picture Point

Fußball | 3. LigaErzgebirge Aue: Ex-Geschäftsführer Voigt scheitert mit Klage

15. Juni 2023, 11:28 Uhr

Sieg für den FC Erzgebirge Aue im Gerichtssaal! Die Klage des gekündigten ehemaligen Geschäftsführers Michael Voigt wurde abgewiesen. Während der Verhandlung wurden interessante Zahlen und Daten bekannt.

Im Dezember hatte Erzgebirge Aue Geschäftsführer Michael Voigt "mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden." Dagegen klagte der 50-Jährige. Erfolglos. Wie die "Freie Presse" berichtet, wies das Chemnitzer Arbeitsgericht die Klage auf Wiedereinstellung am Mittwoch (14.06.2023) ab. Stattdessen wurde die Kündigung für rechtens erklärt. Voigt muss außerdem die Kosten der Verhandlung tragen.

Michael Voigt ist nicht länger Geschäftsführer beim FC Erzgebirge Aue. Bildrechte: IMAGO / Picture Point

170.000 Euro Gehalt und fette Sonderzahlungen

Während der Verhandlung waren interessante Details des Vertrages an das Licht gekommen. So habe Voigt ein Grundgehalt von 170.000 Euro pro Jahr bezogen. Zudem habe der frühere Finanzvorstand und kaufmännischer Geschäftsführer Sondervereinbarungen mit den damaligen Vereinspräsidenten Bernd Keller (2009-2014) und Helge Leonhardt (2014-2022) im Laufe der Jahre insgesamt 223.000 Euro erhalten. Die letzte Sonderzahlung in Höhe von 48.000 Euro landete unmittelbar vor Leonhardts Rücktritt auf Voigts Konto.

Nach dem Rücktritt von Helge Leonhardt trat Geschäftsführer Michael Voigt aus dem Vorstand aus. Kurz zuvor hatte er noch 48.000 Euro Sonderzahlung erhalten. Bildrechte: IMAGO / Picture Point

Das waren die Kündigungsgründe

Der seit November 2022 neue FCE-Vorstand hatte die Kündigung von Voigt mit mehreren Vorwürfen begründet. Der Verein wirft Voigt laut "Freier Presse" vor, unrechtmäßig in die Vereinskasse gegriffen und dem Club Schaden zugefügt zu haben. Außerdem soll er einen Laptop des Clubs an seine Tochter verschenkt haben und die Rechnung einer Privatfeier zum damaligen 60. Geburtstag von Ex-Präsident Leonhardt und dessen Bruder Uwe nicht beglichen haben. Weiterhin soll der frühere Geschäftsführer Scheinarbeitsverhältnisse mit geringfügiger Vergütung geschaffen haben, um niedrigere Steuersätze zu beziehen. Davon hätte u.a. Voigt selbst profitiert. Diesen "Fehler" räumte er ein, erklärte aber, dass diese Scheinarbeitsverhältnisse beim Drittligisten "gang und gäbe" seien.

Auch alle weiteren Vorwürfe bestritt die Klägerseite. So seien die Sonderzahlungen vertraglich geregelte Absprachen gewesen. Auch bei dem Laptop und der Kosten für die Feier habe es klare Absprachen gegeben. Laut dem Rechtsanwalt des Klägers hätte es laut §626 Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich eine Abmahnung geben dürfen. Das Gericht sah das anders und wies die Klage ab. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Unklar ist auch, ob Voigt in Berufung gehen wird.

Voigt wollte 250.000 Euro Schadenersatz

Ein angestrebter Vergleich zuvor war übrigens gescheitert. Voigt hatte auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Dezember 2023 sowie eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 250.000 Euro gepocht. Der FC Erzgebirge Aue weigerte sich, eine Abfindung an Voigt zu zahlen.

Elf Jahre Geschäftsführer in Aue

Voigt war seit 2011 als kaufmännischer Geschäftsführer für die Finanzen des Fußball-Drittligisten FC Erzgebirge Aue zuständig. Nach dem Rückzug von Präsident Helge Leonhardt im September 2022 hatte er seinen Rücktritt aus dem Vorstand erklärt. Er blieb zwar Geschäftsführer, meldete sich aber kurz darauf krankheitsbedingt monatelang ab. Am 13. Dezember 2022 war er mit sofortiger Wirkung entlassen worden.

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red

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 15. Juni 2023 | 19:30 Uhr

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