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❌ Stimmt nicht: Abrechnungen beweisen tausende Impfschäden

Geprüft von der MDR WISSEN-Redaktion am 25.03.2022.

Bildrechte: MDR/ imago images/ Chromorange

Es kursiert die Behauptung, dass Krankenhausabrechnungen mit dem ICD Schlüssel U12.9 tausende Impfschäden beweisen würden. Der Schlüssel wurde im April 2021 von der WHO eingeführt und wird abgerechnet, wenn im Krankenhaus unerwünschte Nebenwirkungen bei einer Anwendung von COVID-19-Impfstoffen diagnostiziert wurde. Diese Diagnose erfolgt als Nebendiagnose, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zur Impfung festgestellt wurde und zusätzlich zur Hauptdiagnose, die der Grund für den Krankenhausaufenthalt ist, z.B. Kopfschmerzen. Die Nebendiagnose ist aber weder eine bewiesene Impfnebenwirkung, noch hat sie Aussagekraft über die Schwere oder Dauer dieser. Darüberhinaus besteht ein Unterschied zwischen Impfreaktion, Impfkomplikation und Impfschaden. Auch darüber sagt der Schlüssel nichts aus. Schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind laut IfSG meldepflichtig und werden vom PEI geprüft.

Quelle: RKI; PEI, WHO, InEK, KVB

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