Quälen für den Fortschritt: Tierversuche in Deutschland
Im Januar 2018 lösten Abgastests an lebenden Affen, die im Auftrag von deutschen Automobilkonzernen durchgeführt worden warem, in der Öffentlichkeit Empörung aus. Eine Tierquälerei, die ethisch fragwürdig ist, aber in den USA genehmigt worden war. Wäre so etwas in Deutschland möglich?
Es könnte auch in Deutschland geschehen ...
Tierschutz ist zwar im Grundgesetz verankert, bleibt jedoch ein kontroverses Thema. So löste zum Beispiel im Januar 2018 Volkswagen einen Skandal aus, nachdem bekannt wurde, dass der Autohersteller in den USA Abgastests an lebenden Affen durchgeführt hatte. Zwar ist es hierzulande seit 1991 verboten, Versuche mit Menschenaffen wie Schimpansen oder Orang-Utans durchzuführen (in den USA sind sie unter strengen Auflagen erlaubt). Doch an Javaneraffen oder Langschwanzmakaken, wie sie auch genannt werden, darf sehr wohl experimentiert werden. Denn sie sind zwar Primaten, aber keine Menschenaffen.
Tierschutz mit Tradition
Dabei leben Tiere in Deutschland noch vergleichsweise sicher. Denn hier begann man schon vor fast 200 Jahren über das Tierwohl nachzudenken. 1819 ruft der Stuttgarter Stadtpfarrer Christian Adam dazu auf, Tiere würdig zu behandeln. Einer seiner Nachfolger gründet 1838 den ersten deutschen Tierschutzverein und ein dazugehöriges Tierheim in Stuttgart. 1871 wird der Tierschutz ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen.
Die "Tierliebe" der Nazis
Hermann Göring verabschiedet am 16. August 1933 einen Erlass, wonach "Personen, die trotz des Verbotes die Vivisektion veranlassen, durchführen oder sich daran beteiligen, ins Konzentrationslager abgeführt" werden sollen. Diese Androhung von Lagerhaft für Tierquäler war zugleich eine der ersten öffentlichen Erwähnungen der Existenz von Konzentrationslagern. Göring hatte zuvor Bilder von Tierversuchen gesehen und getobt: "Diese Schweinerei hört mir sofort auf!" Eine interessante Haltung, bedenkt man, dass Göring keine Probleme hat, wenn es um die Folterungen und Ermordungen von Regimegegnern geht.
Am 24. November 1933 wird das erste deutsche Tierschutzgesetz verabschiedet. Schon im ersten Paragraphen wird die Absicht des Gesetzes deutlich: "Verboten ist, ein Tier unnötig zu quälen oder roh zu misshandeln." Im Text durfte dann auch das völkische Element nicht fehlen: die Schaffung dieses Gesetzes sei "seit Jahrzehnten ein Wunsch des deutschen Volkes", das "besonders tierliebend" und sich "den hohen ethischen Verpflichtungen dem Tiere gegenüber bewusst" sei, so die Präambel.
Leben oder Tod? Auf die Rasse kommt es an ...
Doch nicht alle Tiere schätzten die Nazis in gleichem Maße. Darauf verweist die amerikanische Historikerin Boria Sax in ihrer Studie über Tiere im Dritten Reich. Während wilde und reinrassige Tiere dem NS-Naturideal entsprechen, können verweichlichte Haustiere und "Schädlinge" zu lebensunwerten Wesen erklärt und "ausgemerzt" werden. Das passt zur Rassenideologie der Nazis. Der Tierschutz im Nationalsozialismus hat auch dort seine Grenzen, wo andere Interessen wichtiger sind. Für "kriegswichtige" Forschungsprojekte sind Tierversuche erlaubt. So werden bei der Entwicklung biologischer Kampfstoffe Meerschweinchen zu Tode getestet.
Tierschutz in der DDR: Ökonomische Intressen haben Vorrang
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 wird das 1933 verabschiedete Tierschutzgesetz unverändert in den beiden deutschen Staaten übernommen. Allerdings gibt es in der DDR keinen organisierten Tierschutz. Die Bildung entsprechender Vereine oder Bewegungen wird durch die Staatsführung verhindert. In einzelnen Gemeinden können Tierschutzinteressierte ihre Aufnahme in staatliche Massenorganisationen wie den Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter oder Kulturbund durchsetzen. In den 1980er-Jahren bilden sich innerhalb der kirchlichen Umweltgruppen vereinzelt Tierschutzgruppen, in denen Tierschützer unter dem Schutz der Kirche zumindest Gedankenaustausch pflegen können. Die Intensivierung der Landwirtschaft und die Industrialisierung der Nutztierhaltung führen dazu, dass auch der Schutz der Tiere in den Hintergrund tritt. Tierschutz und -hygiene haben hinter ökonomischen Interessen zurückzustehen. In der DDR hat ethischer Tierschutz, der das Tier als leidensfähiges Mitgeschöpf in den Mittelpunkt stellt, kaum eine Bedeutung.
Tierschutz in der BRD: Frommer Wunsch und traurige Wirklichkeit
In der Bundesrepublik wird 1972 ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet. Darin heißt es im Paragraph 1, sein Zweck sei "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen." Am 1. August 2002 wird der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Dem geht allerdings ein zähes Ringen voraus. Denn jahrelang blocken CDU/CSU und die Lobbyisten von Landwirtschaft, Chemie- und Pharmaindustrie die juristische Aufwertung des Tierschutzes ab. Nach Angaben von Organisationen, die sich für den Tierschutz einsetzen, sind 2001 in deutschen Forschungslaboren 1,9 Millionen Versuchstiere bei Tests für Arzneimittel, Lackfarben und Kosmetika ganz legal gestorben. Ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl beginnt auch bei der Union ein Umdenken. Denn Umfragen ergeben, dass 79 Prozent der Bundesbürger den Tierschutz im Grundgesetz verankert sehen wollen. Mit der Verankerung erhebt die Bundesrepublik als erster Staat in der EU den Tierschutz zum Staatsziel.
Keine Regel ohne Ausnahme ...
Von Tierschützern wird kritisiert, dass die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Tierversuche nicht ausreichen. So dürfen Versuche an Tieren nur durchgeführt werden, wenn sie "ethisch vertretbar" und "unerlässlich" sind. Darüber hinaus müssen sie genehmigt werden. "Ist ein Tierversuch erst einmal genehmigt, gibt es keine wirksame Kontrolle. Jede Tierversuchseinrichtung muss nach Paragraph 10 des Tierschutzgesetzes einen sogenannten Tierschutzbeauftragten benennen, der verpflichtet ist "in besonderem Maße auf den Schutz der Tiere zu achten." Da diese Person aber von dem jeweiligen Tierversuchsinstitut angestellt ist, kann von einer unabhängigen Kontrolle nicht die Rede sein. Meist sind diese Personen sogar selbst Tierexperimentatoren", kritisiert die Organisation "Ärzte gegen Tierversuche". Immer wieder nehme die Tierversuchslobby massiv Einfluss auf die Gesetzgebung. Tierversuche werden vor allem bei der Entwicklung von Arzneimitteln und Therapieverfahren sowie zur Überprüfung der Produktsicherheit durchgeführt.
Tierschutzorganisationen fordern die Abschaffung von Tierversuchen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL), in dessen Aufgabengebiet auch der Tierschutz in Deutschland fällt, fanden 2016 2,85 Millionen Tierversuche in Deutschland statt. Gegenüber 2015 stieg die Zahl damit leicht gegenüber dem Vorjahr (2,79 Millionen).
Dieser Artikel wurde erstmals am 2. Februar 2018 veröffentlicht.
Über dieses Thema berichtete das MDR Thüringenjournal auch im TV am:13.06.2022 | 18:59 Uhr