Tiere im KleingartenSind Hühner im Kleingarten erlaubt?
Es ist ein Trend, Kleintiere auch im eigenen Garten zu halten und so zu frischen Eiern zu kommen. Doch erlaubt ist das in Kleingartenanlagen nur den Gärtnern, die schon in der DDR dort Hühner hielten. Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch erklärt, wer Hühner halten darf und wer nicht.
Inhalt des Artikels:
Ist Kleintierhaltung im Kleingarten erlaubt?
Das Halten von Tieren in Kleingartenanlagen ist grundsätzlich nicht gestattet. Es gibt aber einen Bestandsschutz für Kleintierhaltung in Kleingartenanlagen nach Paragraph 20a des Bundeskleingartengesetzes. Danach dürfen Kleingärtner Tiere halten, wenn sie vor dem 3.10.1990 damit begonnen haben und Tiere - ohne Unterbrechung - bis heute halten.
HintergrundDas Bundeskleingartengesetz gilt seit 1984 in den alten Bundesländern. Kleintierhaltung ist danach nicht vorgesehen. In den neuen Bundesländern war im Rahmen der Regelungen des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) eine Tierhaltung im Kleingarten zulässig. Deshalb hat der Gesetzgeber die Übergangsregelungen des Paragraphen 20a geschaffen.
Wie viele Tiere dürfen gehalten werden? Darf, wer schon vor 1990 Kleintiere hatte, die Anzahl erhöhen?
Nein, das ist unzulässig. Erlaubt ist das Halten von annähernd der gleichen Zahl Tiere wie ursprünglich. Ein Hühnerhof ist beispielsweise nicht erlaubt.
Darf der Vorstand einer Kleingartensiedlung die Satzung ändern und damit der Kleintierhaltung stattgeben?
Wenn in der Anlage in dem betreffenden Nachbargarten schon vor 1990 Kleintierhaltung betrieben worden war, dann ist die entsprechende Satzungsänderung möglich. Wenn das nicht der Fall war, dann würde die beabsichtigte Veränderung der Satzung dem Bundeskleingartengesetz nicht entsprechen.
Quelle: MDR Garten
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | MDR Garten | 14. Mai 2023 | 08:30 Uhr