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Was ist im eigenen Garten erlaubt, was nicht? Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch beantwortet neue Frage zum Gartenrecht. Bildrechte: MDR/Matthias Gabriel

An Zaun und HeckeAstbeschnitt bis Zaunabstand: Häufige Rechtsfragen zum Garten

21. September 2022, 11:41 Uhr

Heckenhöhe, herüberragende Äste, Streit im Kleingartenverein oder verwildertes Nachbargrundstück: Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch appelliert an alle Gartenbesitzer, zunächst immer den Dialog mit Nachbarn und Vereinsvorständen zu suchen. Auch hilft es, die jeweilige Gesetzeslage zu kennen. Antworten auf häufige Rechtsfragen rund ums Gärtnern und den Garten.

Ableger und Pflanzenschutzmittel aus dem Nachbargarten

Ich schneide laufend die Ausläufer des Essigbaums vom Nachbargrundstück zurück, da sie zu mir herüberwachsen. Kann ich den Nachbarn auffordern, den Baum zu entfernen, damit für mich das mühsame Schneiden entfällt?

Das hängt von den Verjährungsregeln des Nachbarrechts ab. Es gibt in den einzelnen Bundesländern eigene Nachbarrechtsgesetze, das ist Länderrecht. Die haben unterschiedliche Abstandsregelungen für Gehölze oder andere Anpflanzungen zur Grundstücksgrenze. Ob ein Anspruch auf Rückschnitt besteht, hängt von zwei Faktoren ab: Ist der Verjährungszeitraum schon abgelaufen, in dem man verlangen kann, dass das Gehölz entfernt wird? In der Regel beträgt diese Verjährungsfrist fünf Jahre. Wenn das noch nicht der Fall ist, muss geklärt werden: Wird die Abstandsregelung des Nachbarrechtsgesetzes eingehalten oder nicht? Da muss man wirklich in jedem Bundesland in dieses Nachbarrechtsgesetz einsehen.

Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch im Gespräch mit MDR Garten-Moderatorin Diana Fritzsche-Grimmig. Bildrechte: MDR/Franziska Nössig

Der Obstbaum vom Nachbargrundstück ragt auf mein Grundstück. Darf ich die Äste einfach abschneiden?

Ohne weiteres nicht. Sie haben natürlich einen Rückschnittanspruch, der kommt auch aus den Nachbarrechtsgesetzen. Das funktioniert aber nicht, indem Sie die Säge nehmen und einfach abschneiden. Sondern man muss dem Grundstückseigentümer des Geländes, auf dem der Obstbaum steht, eine Frist setzen, zu der der Rückschnitt zu erfolgen hat. Tut er es nicht, dann ist eine Selbsthilfemöglichkeit gegeben, dann können Sie die auf Ihr Grundstück hängenden Äste abschneiden.

Wenn das Nachbargrundstück nicht mehr gepflegt wird, und am Zaun alles auf mein Grundstück hinüberwächst, kann ich dann selbst Hand anlegen und abschneiden?

Das, was auf dem Nachbargrundstück steht oder wächst, können Sie nicht einfach abschneiden. Sie dürfen also nicht über den Zaun klettern, um zum Beispiel zu mähen. Dafür müssten Sie den anderen Grundstückseigentümer zunächst mit einer Fristsetzung auffordern, das zu erledigen. Das, was schon unter dem Zaun durchgewachsen ist und sich auf Ihrem Grundstück befindet, also etwa Ableger, das können Sie jederzeit abschneiden, ohne jemanden zu fragen.

Wildwuchs und Unkraut im Nachbargarten

Was passiert, wenn der Garten nebenan komplett verwildert ist?

Im Kleingarten ist das kein Problem: In so einem Fall wird der Pachtvertrag gekündigt, denn dann ist der Vertragszweck nicht mehr erfüllt. Bei einem Grundstücksgarten ist das anders. Niemand ist verpflichtet, sein eigenes Grundstück zu bewirtschaften oder zu pflegen. Die Grenze ist gegeben, wenn vom ungepflegten Grundstück eine Gefahr ausgeht für andere, also zum Beispiel durch morsche Bäume, von denen Äste abbrechen können. Aber alleine weil dort Unkraut wächst, hat der Grundstücksbesitzer keine Handlungsverpflichtung.

Ich vermute, dass mein Nachbar auf seinem Grundstück die chemische Keule einsetzt, um etwa Unkräuter zu bekämpfen. Muss ich das akzeptieren? Ich habe Angst, dass Spuren davon auf meine Pflanzen herüberwehen.

Solange Ihr Nachbar Substanzen einsetzt, die zugelassen sind, um damit seine eigenen Kulturen zu pflegen, ist das natürlich in Ordnung. Wenn es aber Anhaltspunkte dafür gibt, dass er unzulässige Substanzen verwendet, zum Beispiel aus dem Keller das alte BI 58 herausholt, dann können Sie das Umweltamt einschalten, damit eine Prüfung durchgeführt wird. Notfalls kann man sogar eine Strafanzeige stellen.

Was ist BI 58?Das Pflanzenschutzmittel B58, das in der DDR auch unter der Bezeichnung BI58 verkauft wurde, ist in der gesamten EU verboten. Seit Ende Januar 2020 darf es nicht mehr verkauft werden, bis Mitte 2020 gab es noch eine Aufbrauchfrist. Das Pestizid mit dem Wirkstoff Dimethoat gilt als bienengefährlich und steht im Verdacht, krebserregend zu sein.

Pflanz- und Heckenhöhe

Wie hoch darf der Holunderbusch auf dem Nachbargrundstück werden?

Es müsste zunächst geprüft werden, ob Baumschutzsatzungen in den Städten oder Gemeinden vorhanden sind, die vielleicht eine Höhenbegrenzung von Pflanzen beinhalten. Wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es keine Regelung dazu, wie hoch der Busch sein darf. Und ob ich dann einen Rückschnittanspruch hätte, hängt davon ab, ob die Grundstücksnutzung durch den Strauch auf meiner Seite erheblich beeinträchtigt ist. Wenn ich eine 100 Meter lange Grundstücksgrenze habe und dort stehen vier oder fünf Hollerbüsche, dann ist mit Sicherheit keine Erheblichkeit gegeben. Dann muss ich damit leben, dass der Busch dort steht und zehn Meter hoch ist.

Wer gibt vor, wie hoch die Hecke werden darf in meinem Garten?

Für Kleingärten gibt es eine Kleingartenordnung. Die ist durchaus in den einzelnen Gartenanlagen verschieden. Es gibt keine, die generell für alle Gartenanlagen gilt. Wenn in der Gartenordnung etwas zur Höhe von Gewächsen steht, dann ist sie natürlich verbindlich für die Mitglieder des Gartenvereins. Wenn es keine Regelung gibt, gibt es auch keine vorgeschriebene Höhe für die Hecke. Bei Uneinigkeiten mit den Nachbarn sprechen Sie am besten zunächst einmal mit diesen. Wenn die Hecke wirklich stört, sollte man versuchen, mit dem Vereinsvorstand als Vermittler eine Lösung zu finden.

Heckenabstände in MitteldeutschlandFür Hecken mit zwei Metern Höhe gilt in Sachsen: mindestens 50 Zentimeter Abstand zum Zaun, in Thüringen: 75 Zentimeter, und in Sachsen-Anhalt: mindestens ein Meter. Gemessen wird der Abstand zur Grundstücksgrenze immer am Stamm des Gehölzes, dort, wo der Trieb am dichtesten aus dem Boden kommt.

Zaunabstand und Pflanzenauswahl

Muss ich schon bei der Pflanzenauswahl für meinen Garten den Abstand zum Zaun beachten?

Ja, natürlich. Die Nachbarrechtsgesetze des jeweiligen Bundeslandes sehen konkret vor, welcher Grenzabstand zur Grundstücksgrenze bei der Anpflanzung eingehalten werden muss. Die Regel ist: Je größer die Pflanze wird, desto größer ist der Abstand. Ein Kirschlorbeer zum Beispiel braucht nicht so viel Abstand zur Grundstücksgrenze wie ein Walnussbaum.

Schnellwachsende und ausladende Bäume müssen je nach Bundesland bis zu acht Meter Abstand zur Grundstücksgrenze wahren. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

In kleineren Gärten gibt es zunehmend höherwüchsige, schnellwachsende Bäume wie etwa den Blauglockenbaum (bot. Paulownia tomentosa). Darf der im Garten wachsen? Wenn er bei einem Sturm umfällt, könnten doch Haus, Gastank oder Zisternen beschädigt werden.

In der Kleingartenanlage ist die Rechtsauffassung, dass so ein großer Baum nicht in die Parzelle gehört. Der Vertragszweck in der Kleingartenanlage ist ja die Nutzung des Kleingartens, und das ist in erster Linie der Anbau von Obst und Gemüse. Wenn ich in einen Kleingarten einen so großen Baum setze, dann wirft er Schatten, durchwurzelt das Gelände, versäuert vielleicht sogar den Boden.

Ich kann also den Vertragszweck dann nur noch eingeschränkt, wenn überhaupt, umsetzen. Anders auf dem Gemeinschaftsweg, dort darf so ein großer Baum stehen. Und anders auch bei Nachbargrundstücken, die nicht Teil einer Gartenanlage sind: Hier darf der Grundstückseigentümer selbst entscheiden, ob er so einen Baum pflanzt oder nicht. Wenn der eine gewisse Größe hat, muss man regelmäßig eine sogenannte Baumschau durchführen. Und wenn Risiken von diesem Baum ausgehen, muss rückgeschnitten, möglicherweise auch gefällt werden. Andernfalls drohen Schadenersatzansprüche, wenn der Baum umkippt.

Wie nah darf eine Esche am Grenzzaun stehen?

Hier müssen wir unterscheiden: In die Kleingartenanlage gehört sie aufgrund ihrer Wuchshöhe gar nicht hinein. Bei Grundstücken gilt das für das jeweilige Bundesland geltende Nachbarrechtsgesetz: das ist Länderrecht. Die haben unterschiedliche Abstandsregelungen für Gehölze oder andere Anpflanzungen zur Grundstücksgrenze. Wenn jemand zu nahe pflanzt, muss man zunächst die Verjährungsregeln prüfen. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre.

Die Esche ist einer der größten heimischen Laubbäume - und gehört nicht in den Kleingarten (im Bild: Gemeine Esche). Bildrechte: imago stock&people

Mein Grundstück grenzt direkt an eine Weidefläche. 50 Zentimeter vom Zaun stehen Fliedersträuche, die ich regelmäßig zurückschneide, damit sie nicht aufs andere Grundstück hinüberwachsen. Die Kühe des Nachbarn kommen aber trotzdem problemlos an den Flieder heran. Was kann ich tun, damit meine Pflanzen nicht beschädigt werden?

An sich hat der Nachbar das Recht, bis an Ihre Grundstücksgrenze heranzukommen. Fressen die Kühe dennoch vom Flieder, ist er gehalten, die Einfriedung so zu ändern, dass ihr Hals nicht bis zum Strauch reicht. Notfalls drohen Schadenersatzansprüche, denn der Bauer haftet für den Schaden, den seine Kühe anrichten. Allerdings reden wir hier von ein paar Fliederzweigen. Hier muss man vermittelnd tätig werden, denke ich, um Spannungsverhältnisse zwischen den Nachbarn zwischenmenschlich zu lösen. In kleineren Orten helfen meist Schiedsstellen.

Laublese im Herbst

Wenn ich das Laub des Nachbarn entferne, kann ich ihm das in Rechnung stellen?

Nein, dazu gibt es Rechtsprechungen. Das ist nur in ganz extremen Ausnahmefällen möglich: wenn etwa eine Baumschule an Ihr Grundstück angrenzt und Ihre Dachrinne permanent voller Laub ist. Aber wenn Sie nur ein bis zwei Bäume auf der Nachbarseite haben, deren Laub Sie aufsammeln: keine Chance.

Wann kann ich den Laubsauger anwerfen?

Außerhalb der Ruhezeiten geht das schon. In Gartenanlagen gibt es meistens eine Gartenordnung, und in der Stadt gibt es eine Stadtordnung - da sind die Ruhezeiten festgelegt.

Eigentum, Pacht und Grundsteuer

Wenn ich auf meinem Grundstück einen Baum umsägen muss, darf ich den Baum dann behalten?

Ja, der Baum ist ja Ihr Eigentum und Bestandteil des Grundstücks: was darauf steht, gehört Ihnen. Selbst bei Kleingartenanlagen ist das so: Die Kleingärtner sind zwar nicht Eigentümer. Was aber an Anpflanzungen darauf ist, das ist durchaus ihr Eigentum.

Was muss ich als Kleingärtner bei der Grundsteuererhebung beachten?

Hier muss unterschieden werden: Wenn der Kleingartenverein selbst Eigentümer des Grundstücks ist, dann ist der Verein auch der Erklärungspflichtige. Wenn die Gartenanlage auf Pachtland steht, dann müssen Kleingärtner nur die Laubengröße und die Größe der anderen bebauten Flächen dem Grundstückseigentümer zuleiten, damit er dann die Erklärung abgeben kann.

Kann der Vereinsvorstand untersagen, dass zum Beispiel die Tochter und der Schwiegersohn den Kleingarten der Mutter übernehmen? Welche Gründe des Vorstandes könnten dagegen sprechen, und: Kann man sich wehren?

Wenn jemand seinen Kleingarten aufgibt aus Altersgründen oder bei einem Umzug, dann ist es oft so, dass der Garten innerhalb der Familie weitergegeben wird. In der Regel kennt man im Verein die anderen Familienmitglieder schon. Das kann helfen, denn der Verein will ja sicherstellen, dass jemand den Garten übernimmt, der wirklich die Blumen pflegt, Beete anlegt, und nicht etwa alles verwahrlosen lässt. Allerdings gibt es kein Übertragungsrecht. Der Verein kann selbst entscheiden, etwa per Mitgliederversammlung oder auch der Vorstand allein, wen er als Mitglied und somit als Kleingartenpächter haben möchte. Und zwar, ohne dass er die Entscheidung begründen muss.

Wichtiges Aufnahmekriterium für neue Mitglieder im Kleingartenverein ist, ob sie den Vereinszweck erfüllen: nämlich, Beete zu pflegen, um Obst und Gemüse anzubauen (Symbolbild). Bildrechte: MDR/Matthias Gabriel

Hühner und Bienen im Garten

Wie ist die Rechtslage zur Haltung von Bienen und Hühnern im Garten?

Hühner im Kleingarten zu halten ist im Grunde nicht mehr möglich. Laut Paragraph 20a des Bundeskleingartengesetzes, der sich mit der Hühnerhaltung befasst, gilt eine Bestandsschutzregelung bis 3. Oktober 1990. Demnach darf ich in einem gepachteten Garten, in dem bis zu diesem Datum keine Hühnerhaltung betrieben wurde, auch keine mehr einrichten.

Bienenhaltung im Kleingarten bedarf der Zustimmung des Vereinsvorstands. Dieser wird zunächst die Mitglieder fragen, aber in der Regel sind sie einverstanden damit, weil sie sich dadurch natürlich auch eine Bestäubung in ihren Gärten erhoffen. Im Privatgarten sind Imkern und Hühnerhaltung kein Problem.

Quelle: Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch (Die hier veröffentlichten Antworten garantieren keine verbindliche Rechtsauskunft).

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Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN | MDR Garten | 18. September 2022 | 08:30 Uhr