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Bildrechte: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Die neuen Corona-Regeln für Thüringen

18. März 2022, 08:25 Uhr

Ab dem 18. Februar gibt es neue Corona-Regeln
im Bundes-Land Thüringen.

Wenn die Menschen sich in ihrer Freizeit treffen wollen

Wenn die Menschen nicht ge-impft oder genesen sind:
Dann dürfen sich nur noch die Menschen aus 1 Haushalt
mit 2 anderen Menschen treffen.
Eine Ausnahme sind Kinder,
die noch nicht 12 Jahre alt sind.

    • Für ge-impfte Menschen
    • und genesene Menschen
gibt es keine Kontakt-Beschränkungen mehr.
Sie können sich wieder in Gruppen treffen.

Es gibt auch eine Ausgangs-Beschränkung

Wenn die Menschen nicht ge-impft oder genesen sind:
Dann gibt es für sie eine Ausgangs-Beschränkung.
Sie dauert von 22:00 Uhr in der Nacht bis 5:00 Uhr am Morgen.

In den Geschäften gibt es die 3-G-Regel jetzt nicht mehr

In den Geschäften gibt es die 3-G-Regel nicht mehr.
Alle Menschen können wieder in die Geschäfte gehen.
Sie müssen sich aber noch an die Schutz-Masken-Pflicht halten.

Gaststätten müssen früher zu-machen

In Gaststätten sollen sich die Menschen auch an die 3-G-Regel halten.
Und es soll eine Sperr-Stunde geben.
Das bedeutet:
Die Gaststätten müssen dann um 22 Uhr zu-machen.

Wo die Menschen Schutz-Masken tragen müssen

Die Masken-Pflicht muss in Räumen be-achtet werden:
Wo viele Menschen zusammen kommen.
Zum Beispiel:
    • In Ämtern,
    • in Schulen,
    • beim Einkaufen
    • oder in Bus und Bahn.

Für die Arbeits-Plätze gibt es diese Regeln

An den Arbeits-Plätzen gibt es jetzt die 3-G-Regel.
Das bedeutet:
Es dürfen nur Menschen arbeiten:
    • Die ge-impft,
    • genesen
    • oder getestet sind.

Diese Regeln gibt es für Schulen

Die Schulen sollen weiter auf-bleiben.
Aber es gibt jetzt für die Schulen
für einige Zeit keine Präsenz-Pflicht mehr.
Das bedeutet:
Die Schulen dürfen jetzt selber bestimmen:
    • Ob die Schüler in die Schule gehen sollen.
    • Oder ob sie zu Hause bleiben sollen.

An allen Schulen gibt es wieder eine Masken-Pflicht.
Die Kinder müssen eine Schutz-Maske anziehen.
    • Wenn sie zu ihren Klassen-Zimmern gehen.
    • Und wenn sie im Unterricht sitzen.

In den Schulen müssen die Kinder und die Lehrer
in jeder Woche 2 Corona-Tests machen.

In Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln

    • Menschen in Alten-Heimen
    • und Menschen in Pflege-Heimen
können Besuch bekommen.
Es dürfen aber nur 2 Besucher am Tag kommen.
Die Besucher müssen:
    • Einen Corona-Test machen,
    • eine Schutz-Maske anziehen
    • und ihre Kontakt-Daten auf-schreiben.

Wenn Menschen eine Reha machen wollen:
Dürfen sie das jetzt auch wieder mit der 3-G-Regel.

Das sind die neuen Corona-Regeln für die Quarantäne

Wenn ein Mensch sich mit Omikron angesteckt hat:
Dann muss er für 10 Tage in Quarantäne bleiben.
Auch die Kontakt-Personen von dem Menschen
müssen für 10 Tage in Quarantäne gehen.

Die Kontakt-Personen können aber nach 7 Tagen
einen Corona-Test machen.
Zum Beispiel:
    • Einen PCR-Test
    • oder einen Corona-Schnell-Test.
Wenn der Corona-Test negativ ist:
Dann müssen die Kontakt-Personen nicht mehr in Quarantäne bleiben.

Auch Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren
müssen in Quarantäne gehen:
Wenn sie Kontakt mit einem Menschen mit Omikron hatten.
Sie können aber schon nach 5 Tagen einen Corona-Test machen.
Wenn dieser Corona-Test negativ ist:
Dann müssen die Kinder und Jugendlichen
nicht mehr in Quarantäne bleiben.
Es gibt aber einige Ausnahmen von dieser Regel.
Das heißt:
Manche Jugendliche müssen doch für 10 Tage in Quarantäne bleiben.
Zum Beispiel:
    • Wenn sie eine Ausbildung im Kranken-Haus machen.
    • Oder wenn sie eine Ausbildung in einem Pflege-Heim machen.

Auch Pflege-Kräfte müssen in Quarantäne gehen:
Wenn sie Kontakt mit einem Menschen mit Omikron hatten.
Sie können aber nach 7 Tagen einen PCR-Test machen.
Wenn der PCR-Test negativ ist:
Dann müssen die Pflege-Kräfte nicht mehr in Quarantäne bleiben.

Es gibt noch 1 besondere Regel.
Manche Menschen müssen nicht in Quarantäne gehen:
Auch wenn sie Kontakt mit einem Menschen mit Omikron hatten.
Diese Regel gilt:
    • Für Menschen, die schon ihre 3. Impfung bekommen haben,
    • für Menschen, die vor weniger als 3 Monaten
      ihre 2. Impfung bekommen haben
    • und für Menschen, die vor weniger als 3 Monaten
      vom Corona-Virus genesen sind.
Wenn diese Menschen keine Symptome haben:
Dann müssen sie nicht in Quarantäne gehen.