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InfektionsschutzFrist zum Nachweis der Masern-Impfung endet

01. August 2022, 12:37 Uhr

Ab sofort greift die zweite Stufe der Masern-Impfpflicht: Personen, die nach 1970 geboren sind, müssen ihre Impfung bis Sonntag nachgewiesen haben. Andernfalls drohen Bußgelder und Besuchsverbote. Schon seit März 2020 gilt diese Pflicht bei Neuaufnahmen an Kitas und Schulen. Während das Thüringer Bildungsministerium keine Konflikte befürchtet, sehen die Landkreise viel Bürokratie auf sich zukommen.

Zum Schutz vor ansteckenden Masern greift nun auch die zweite Stufe der vor zwei Jahren eingeführten Impfpflicht für Schulen und Kitas. Am Sonntag endet die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Seit März 2020 gilt die Pflicht schon für Neuaufnahmen in Kitas und Schulen.

Ungeimpften drohen Bußgelder und Ausschluss aus Kitas

Nichtgeimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte. An Schulen geht dies wegen der Schulpflicht nicht. Verhängt werden können am Ende auch Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Der Nachweis wird erbracht per Impfausweis, mit dem gelben Untersuchungsheft oder einem ärztlichem Attest, wenn das Kind schon Masern hatte oder eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

InfektionsschutzFragen und Antworten zur Masern-Impfpflicht

Die Impfpflicht betrifft nur Menschen, die 1971 oder später geboren sind. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung begründet dies damit, früher geborene Personen hätten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Masernerkrankung durchgemacht und seien durch diese immun.

Die Masern-Impfpflicht gilt für Gemeinschaftseinrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen. Die Frist sollte ursprünglich bereits am 31. Juli vergangenen Jahres auslaufen. Sie wurde dann aber aufgrund der Corona-Krise verlängert. Der Deutsche Landkreistag hatte angesichts der Corona-Sommerwelle vor weiteren Belastungen vieler Gesundheitsämter durch die Masern-Impfpflicht gewarnt.

Ministerium erwartet kaum Konflikte wegen Impfpflicht

Der Magdeburger Amtsarzt Eike Hennig rechnet mit einem immensen bürokratischen Aufwand für die Ämter. Auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT sagte Hennig, der Aufwand würde sogar den der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen überschreiten. Ein Rechtstreit mit einer einzigen Familie mit einem ungeimpften Kind habe bereits mehr als 1.000 Seiten Akte gefüllt.

In Thüringen sind laut Bildungsministerium bislang keine Konflikte an Schulen und Kindergärten wegen der Masern-Impfpflicht bekannt. Angesichts einer Masern-Impfquote von über 90 Prozent bei Schulanfängern sei davon auszugehen, dass ungeimpfte Kinder eher Einzelfälle seien, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. In den zurückliegenden zweieinhalb Jahren gab es in Thüringen laut Ministerium keine Masernfälle.

dpa / MDR (jan)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 31. Juli 2022 | 12:30 Uhr