Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Von Gitarre bis Klavier – Straßenmusiker kommen mit den unterschiedlichsten Instrumenten in die Innenstädte. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Gottfried Czepluch

So spielt die MusikDiese Regeln gelten für Straßenmusiker in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

28. Juli 2022, 05:00 Uhr

Straßenmusiker begegnen uns beim Bummeln in der Stadt und wir genießen ihre Musik. Doch was man als Musiker eigentlich beachten, wenn man auf der Straße auftreten will? Jede Stadt kann selbst entscheiden, wie sie die Regeln gestaltet. Welche Städte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei den Regeln gelassen sind – und welche strenger sind.

von Luise Scheermesser, MDR SACHSEN

Das gilt für Straßenmusik in Sachsen

In den drei mitteldeutschen Bundesländern ist es für Straßenmusikerinnen und -musiker wohl in Bautzen und Chemnitz am einfachsten. In beiden Städten benötigt man keine Erlaubnis zum Musizieren auf der Straße. Auch die Länge und Lautstärke der Auftritte sind nicht geregelt. Dennoch steht bei beiden Städten fest: Sobald es Beschwerden der Anwohner gibt, wird eingegriffen.

In Leipzig dagegen sind die Auftritte von Straßenmusikern auf 30 Minuten beschränkt. Danach muss der Platz um mindestens 200 Meter gewechselt werden. Zudem gibt es eine zeitliche Beschränkung: Es darf nur von 10 bis 13 Uhr und 15 bis 22 Uhr musiziert werden. Das Musizieren vor Krankenhäusern, Seniorenheimen und an speziellen Feiertagen ist generell verboten.

Bei Instrumenten, welche einen Verstärker benötigen, müssen sich die Künstler eine Erlaubnis der Stadt Leipzig holen. Wer sich nicht an die Regeln hält, hat mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro zu rechnen.

In Dresden ist die Situation ähnlich streng. Bevor hier irgendjemand auf der Straße musizieren darf, benötigt man eine Spielererlaubnis. Bei mehr als fünf gemeinsam Musizierenden muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Grundsätzlich darf nur in der Innenstadt von 9:30 bis 22:00 Uhr gespielt werden – und zwar immer von der halben bis zur vollen Stunde. Zudem gibt es noch je nach Spielbereich bestimmte Ruhezeiten. Von April bis Oktober darf an jedem Standort nur ein Mal gespielt werden. Den Rest des Jahres dürfen Straßenmusiker einen Ort zwei Mal besuchen.

Auch Plauen hat einige Sonderregelungen. So wird eine Auftrittserlaubnis ab einer Gruppe von vier Personen benötigt. Dann müssen die Musiker auch eine Auftrittsgebühr zahlen. Je nach Standort kann diese zehn bis 20 Euro kosten. Bei einer bis drei Personen benötigt man zwar keine Erlaubnis, muss sich aber bei der Stadt anmelden. Es darf nicht länger als eine Stunde an einem Ort gespielt werden und Anwohner dürfen nicht gestört werden.

Das gilt für Straßenmusik in Sachsen-Anhalt

Ein bekannter Straßenmusiker in Magdeburg ist dieser Cellist. Bildrechte: MDR/Matthias Marggraff/Alexander Blamberg

Für Straßenmusikerinnen und -musiker in Sachsen-Anhalts Großstädten Magdeburg und Halle gilt: In den beiden Städten darf nicht länger als 30 Minuten gespielt werden, danach muss der Platz gewechselt werden. Allerdings benötigt man hier keine Erlaubnis. In Magdeburg gibt es den Sonderfall, wenn man länger als 30 Minuten spielen möchte. Nach Ablauf der 30 Minuten müssen sich neue Spielorte gesucht werden.

Bei Missachtung der Regeln gibt es im Land Sachsen-Anhalt eine Strafe von 55 Euro sowie einen Platzverweis.

Das gilt für Straßenmusik in Thüringen

In Thüringen gilt für Straßenmusik zum Beispiel in Jena Folgendes: In der Innenstadt dürfen gleichzeitig maximal zwei Auftritte stattfinden. Auftritte dürfen nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde aufgeführt werden. Wenn die Musiker mehrere Auftritte planen, müssen sie zwischen alten und neuem Auftrittsort jeweils so viel Abstand lassen, dass ihre Musik am neuen Spielort am ursprünglichen Ort nicht mehr hörbar ist. Verstärker sind in Jena unzulässig.

Es muss nicht immer nur ein Musiker sein. Auch Bands oder Ensembles sind möglich – wie hier in Erfurt. Bildrechte: imago/pictureteam

In Erfurt ist die Spieldauer auf 20 Minuten festgelegt. Danach müssen die Auftrittsorte um 200 Meter verlegt werden. Eine Erlaubnis benötigen Straßenmusiker, wenn sie länger als 20 Minuten spielen oder einen Verstärker nutzen wollen.

Je nach mitteldeutscher Stadt ist es also gar nicht so leicht, Straßenmusiker zu werden. Wer vorhat, in einer Stadt zu musizieren, sollte sich vorher informieren, welche Regeln dort jeweils gelten. Für die (unfreiwilligen) Zuhörerinnen und Zuhörer wiederum gilt: Jeder Auftritt hat irgendwann ein Ende – der schrecklichste, aber auch der schönste.

Mehr zum Thema Straßenmusik

MDR (Luise Kotulla)

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen