Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Elektrorasierer in einem Elektromarkt 2014: Auch größere Drogerien und Supermärkte, die solche Geräte vertreiben, sind zur Rücknahme verpflichtet. Bildrechte: picture alliance / dpa | Armin Weigel

Supermärkte und DrogerienUmweltbundesamt: Märkte müssen besser über Elektrogeräte-Rückgabe informieren

30. Juni 2023, 11:34 Uhr

Das Umweltbundesamt hat Super- und Drogeriemärkte aufgefordert, besser über die Rückgabemöglichkeiten von alten Elektrogeräten zu informieren und Sammelstellen einzurichten. Damit reagierte die Behörde in Dessau-Roßlau auf eine angekündigte Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen elf Ketten, bei denen Verstöße gegen die gesetzliche Rückgabepflicht festgestellt wurden.

Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau hat Super- und Drogeriemärkte aufgefordert, besser über die Rückgabemöglichkeiten von alten Elektrogeräten zu informieren. Der zuständige Experte Axel Strobelt sagte MDR AKTUELL, Zettel an Pinnwänden könnten zum Beispiel schnell übersehen werden. Gegebenenfalls müsse man hier gesetzlich nachschärfen. Laut Strobelt wäre es auch wünschenswert, wenn Sammelstellen direkt im Eingangsbereich von Supermärkten stünden.

Umwelthilfe verklagt Supermärkte und Drogerien

Für Super- und Drogeriemärkte gilt seit einem Jahr eine Rücknahmepflicht für kleinen Elektroschrott. Stichproben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatten allerdings ergeben, dass die Rückgabe vor Ort nur schlecht oder gar nicht umgesetzt wird. Es fehle an Infotafeln, geschultem Personal und entsprechenden Sammelbehältnissen.

Die DUH hat deshalb angekündigt, rechtlich gegen elf der 14 überprüften Supermärkte und Drogerien vorzugehen, die gegen die gesetzliche Rücknahmepflicht verstoßen haben sollen. Außerdem forderte die Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzorganisation die zuständigen Landesbehörden auf, Verstöße zu kontrollieren und dagegen vorzugehen. Dies passiere bislang nicht konsequent, so ihre Kritik.

Rücknahmepflicht für Elektrogeräte

Seit dem 1. Juli vergangenen Jahres können Verbraucher alte Elektro-Kleingeräte auch in den meisten Supermärkten und Discounter-Filialen zurückgegeben. Alle Märkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen demnach alte Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern annehmen, wenn sie selbst Elektrogeräte verkaufen. Das sind zum Beispiel Geräte wie Handys, Rasierer und elektrische Zahnbürste.

Probleme bei mehr als der Hälfte der Filialen

Die DUH kontrollierte zwischen Mai und Juni stichprobenartig 38 Filialen der 14 Supermarkt- und Drogerieketten Aldi-Nord, Aldi-Süd, Lidl, Edeka, Rewe, Netto Marken-Discount, Netto Nord, Penny, real, dm und Rossmann. 20 der kontrollierten Märkte hatten laut DUH die Elektrogeräte nicht zurückgenommen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Auch stellte die DUH in keinem der Märkte ausreichende Informationen für Verbraucher oder ein durchdachtes Rücknahmekonzept fest.

MDR/AFP/dpa (dni)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 30. Juni 2023 | 06:30 Uhr

Mehr aus Politik

Mehr aus Deutschland