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Zuschuss im DezemberWie berechnet sich die Einmalzahlung für Heizkosten?

28. Oktober 2022, 14:19 Uhr

Bei vielen Menschen steigen die Sorgen vor der Heizkostenabrechnung diesen Winter. Für den Monat Dezember wird die Bundesregierung wahrscheinlich allen Menschen, die mit Gas heizen, die Kosten bezuschussen. Mit der genauen Formulierung hat die Gaspreiskommission allerdings für Verwirrung gestiftet. Herr Bartsch, MDR AKTUELL-Hörer aus Gera, möchte wissen: Warum haben sich die Experten gerade den Monat September als Grundlage für die Zahlung ausgesucht?

Nicht nur Herrn Bartsch hat der Text der Gaskommission stutzig gemacht, denn die meisten Menschen verzichten im September noch aufs Heizen. Ein weiterer Hörer schickte MDR AKTUELL eine Liste mit Ablesewerten seiner Heizung seit dem Jahr 1995. Im Monat September liegen die fast immer bei null.

Einmalzahlung hat mit Verbrauch im September nichts zu tun

Aber die Sorgen sind unbegründet. Christian Bayer ist Professor für Makroökonomik an der Universität Bonn und hat als Teil der Gaskommission selbst am Vorschlag mitgetüftelt. Er erklärt, wie viel die Berechnung mit dem tatsächlichen Gasverbrauch im September zu tun hat: gar nichts. "Das hat mit dem tatsächlichen Septemberverbrauch gar nichts zu tun, weil es nur darum geht, ein Zwölftel der Jahresrechnung, so wie man sie im September erwartet hätte, zu bezahlen", erklärt Bayer.

Für alle, die ihren Gasvertrag direkt mit dem Versorger haben, ist es auch relativ einfach, herauszufinden, wie groß dieses Zwölftel ist, sagt Bayer: "Da weiß man, man bezahlt jeden Monat eine Abschlagszahlung, typischerweise ist die fix, bis es entweder eine Preisänderung gibt oder eine Abrechnung gab. Und dann schätzt der Versorger neu, wie hoch für die nächsten zwölf Monate die Gaskosten sind und teilt diese Summe für die zwölf Monate in zwölf gleich große Raten."

Geschätzter Verbrauch wird mit Gaspreis vom Dezember multipliziert

Deshalb ist es auch gar nicht so wichtig, welchen Monat man für die Berechnung heranzieht. Christian Bayer erklärt trotzdem, was für den September spricht: "Weil das in der Vergangenheit liegt, und deshalb nicht mehr manipuliert werden kann, ganz einfach. Das ist der einzige Grund, warum man diese Septembergröße nimmt."

Um ganz genau zu sein, soll nach dem Vorschlag der Kommission nicht einfach ein Zwölftel der Jahreskosten ausgezahlt werden, sondern: Ein Zwölftel der Jahresmenge an Gas, die man vermutlich brauchen wird. Dieser geschätzte Monatsverbrauch wird dann mit dem Gaspreis vom Dezember multipliziert und ausgezahlt. Hat man einen Direktvertrag mit dem Versorger, ist das aber in der Regel das, was man monatlich bezahlt, so Bayer.

Einmalzahlung kann auch in Nebenkostenabrechnung auftauchen

Wer nicht direkt seine Heizkosten an den Energieversorger bezahlt, sondern über den Vermieter als Teil der Nebenkostenabrechnung, findet die staatliche Zuzahlung dann auf der Jahresrechnung. Dort solle die Zuzahlung ausgewiesen sein als die Abschlagszahlung, die in diesem Jahr dann durch den Bund übernommen wurde, erklärt Christian Bayer.

Das sei so, als ob der Mieter 13 Abschlagszahlungen in diesem Jahr bezahlt hätte: "Das ist ja eine Zuvielzahlung, und dann wird das eben abgezogen und muss entsprechend, wenn es insgesamt zu viel ist, zurücküberwiesen werden an den Mieter oder würde die Nachforderung jedenfalls reduzieren", sagt Bayer.

Das dauert zwar länger als bei Kundinnen und Kunden, die direkt mit dem Gasversorger einen Vertrag haben. Allerdings kommen bei denen in den meisten Fällen auch die Preissteigerungen erst später an, nämlich in Form einer Nachzahlung auf der Jahresabrechnung.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 27. Oktober 2022 | 06:00 Uhr

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