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Gesetzesänderungen15 Tage Kinderkrankengeld und einige Verbesserungen

05. Dezember 2023, 06:38 Uhr

Die während der Corona-Pandemie erweiterte Bezugsdauer für Kinderpflegekrankengeld wird zum Jahreswechsel reduziert. Es gibt aber auch einige Verbesserungen. Ein Streitpunkt bleibt: Kinderpflegekrankengeld gibt es nur für Kinder bis elf Jahre. Kinder- und Jugendärzte fordern eine Ausweitung der Altersgrenze und Anspruchszeiten.

Das Kinderkrankengeld wird ab 1. Januar 2024 auf eine Bezugsdauer von 15 Arbeitstagen pro Kind und Elternteil beziehungsweise 30 Arbeitstage für Alleinerziehende festgelegt. Wie das Bundesgesundheitsministerium MDR AKTUELL mitteilte, beträgt der Anspruchszeitraum bei mehreren Kindern dann höchstens 35 beziehungsweise 70 bezahlte Arbeitstage.

Das entspricht etwa einer Halbierung der in der Covid-19-Pandemie eingeführten verlängerten Anspruchszeiten. Es ist aber mehr als die davor geltenden zehn Tage (Alleinerziehende 20) bzw. bei mehreren Kindern 25 Tage (50). Für Kinder mit Behinderungen gelten erweiterte Zeiträume.

Nach Ministeriumsangaben wird die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzesänderung in Kürze verkündet. Beim Kinderpflegekrankengeld gibt es für gesetzliche Versicherte 90 Prozent vom Nettoeinkommen.

Verbesserungen bei Klinikbegleitung und Attesten

Zudem gibt es einige Verbesserungen für Eltern: So wird jetzt die Zahlung des Kinderkrankengelds gesetzlich klar geregelt, wenn ein GKV-versichertes Elternteil sein krankes Kind zur stationären Behandlung ins Krankenhaus begleitet. Bedingung ist eine medizinisch notwendige Mitaufnahme.

Eine weitere Verbesserung hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt: Eltern sollen künftig erst ab dem vierten Tag ein Attest vom Arzt brauchen, um Kinderkrankengeld zu beantragen. Geplant ist, das noch in dieser Winter-Erkältungssaison umzusetzen.

Altersgrenze 12 Jahre bleibt

Bei der Altersgrenze soll sich jedoch nichts ändern, Kinderpflegekrankengeld wird bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gezahlt. Der Gesetzgeber sieht Mädchen und Jungen ab zwölf Jahren im Normalfall körperlich, geistig und seelisch soweit entwickelt, "dass kein unmittelbarer Bedarf zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege besteht". Für behinderte und auf Hilfe angewiesene Kinder gelten jedoch erweiterte Betreuungsregelungen.

Das Bundesgesundheitsministerium verweist ferner auf optionale arbeitsrechtliche Regelungen zur Betreuung eines erkrankten Kindes. Zudem umfassten Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz Freistellungsmöglichkeiten zur Betreuung pflegebedürftiger minderjähriger naher Angehöriger – auch in Akutsituationen.

Kinder- und Jugendärzte für Ausweitung des Kinderkrankengeldanspruchs

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) fordert seit Jahren eine Ausweitung des Kinderkrankengeldanspruchs. Generalsekretär Burkhard Rodeck bekräftigte MDR AKTUELL: "Auch Kinder älter als 12 Jahre haben je nach Erkrankungsschwere Bedarf an Betreuung." Die Kinder- und Jugendärzte sprechen sich für eine Anhebung der Altersgrenze auf mindestens 14 Jahre aus, gegebenenfalls sogar auf 16 Jahre.

Außerdem unterstützt die DGKJ Forderungen nach einer Erweiterung der Anspruchstage. Die in der Pandemie ausgeweitete Bezugsdauer sollte fortgeführt werden.

Finanzkrise des Bundes lässt wenig Spielraum

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen ab dem ersten Tag für die Kinderpflege etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Daneben gibt es gesonderte betriebliche Vereinbarungen und andere Regelungen für Privatversicherte oder Beamte.

Das Kinderkrankengeld ist eine familienpolitische Leistung, die als versicherungsfremde Leistung vor allem vom Bund getragen wird. Erschwert werden Leistungserweiterungen infolge der Finanzprobleme des Bundes durch das Karlsruher Haushaltsurteil.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) teilte MDR AKTUELL mit, bei einer politisch gewollten Ausweitung entsprechender Ansprüche sei "eine gleichermaßen entsprechende Kompensation" nötig: "Gerade in Zeiten stetig steigender Beitragslasten der Versicherten und Arbeitgebenden ( … ), wäre eine Ausweitung solcher versicherungsfremden Leistungen ohne staatliche Refinanzierung besonders kritisch zu bewerten."

MDR AKTUELL (ans)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 05. Dezember 2023 | 06:00 Uhr

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