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KabinettsbeschlussEnergiesparverordnung: 19 Grad in Büros, keine Leuchtreklame

24. August 2022, 22:25 Uhr

Um Energie zu sparen, hat die Bundesregierung eine erste Verordnung auf den Weg gebracht. So sollen ab Herbst öffentliche Gebäude weniger beheizt werden. Leuchtreklame wird untersagt. Darüber hinaus gilt auf der Schiene künftig bei Bedarf, dass Kohlezüge Vorrang vor Personenzügen haben.

Ab 1. September gelten in Deutschland etliche Maßnahmen zum Energiesparen. Die Bundesregierung hat dazu am Mittwoch eine Verordnung beschlossen. So wird die Temperatur in öffentlichen Gebäuden auf maximal 19 Grad Celsius begrenzt. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Bestimmte Bereiche, wie Flure und Foyers, sollen möglichst gar nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen sind soziale Einrichtungen.

Außerdem werden Gebäude und Denkmäler nachts nicht mehr angestrahlt. Leuchtreklame ist von 22 bis 16 Uhr untersagt. Einzelhändler sollen die Türen ihrer Geschäfte nicht offen stehen lassen.

Habeck: Können uns nicht zurücklehnen

In einer zweiten Verordnung, der der Bundesrat zustimmen muss, werden für die kommenden zwei Jahre regelmäßige Prüfungen von Gasheizungen vorgeschrieben sowie der Austausch ineffizienter Pumpen. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden pro Jahr werden ab Oktober zu Energiesparmaßnahmen verpflichtet, sofern diese sich für sie rechnen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte, mit den Maßnahmen könnten zwei bis zweieinhalb Prozent des deutschen Energieverbrauchs eingespart werden. Das sei nicht so viel, dass man sich zurücklehnen könne. Anfang Oktober soll es eine zweite Verordnung mit mittelfristig wirksamen Maßnahmen geben.

Kohlezüge sollen im Ernstfall Vorrang vor Personenzügen haben

Außerdem stimmte das Bundeskabinett einer Verordnung zu, in der Güterzüge, die Kohle oder Öl transportieren, vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben sollen. Das könnte Auswirkungen auch für Fahrgäste im Personenverkehr haben.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte in Berlin, wenn kurzfristig zusätzliche Transporte im Energiebereich erforderlich seien, müsse priorisiert werden. Im Zweifel könne das bedeuten, dass Personenzüge warten müssten. Es solle aber möglichst wenige Beeinträchtigungen geben. Ziel sei es, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherzustellen. Es sei im Interesse aller, dass die Energieversorgung stabil sei.

Klar ist, dass alle ein Interesse daran haben, dass wir eine stabile Energieversorgung haben. Auch Personenzüge können nur fahren, wenn unser Stromnetz und die Stromversorgung stabil sind. In diesem Sinne ist diese Verordnung in unser aller Interesse.

Volker Wissing | Bundesverkehrsminister

dpa (aju)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 24. August 2022 | 13:00 Uhr

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