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In den kommenden Jahren sollen die Renten weiter steigen und die beiträge stabil bleiben Bildrechte: IMAGO / Sven Simon

RentenkasseRentenchefin sagt steigende Altersbezüge und stabile Beiträge voraus

19. März 2023, 17:18 Uhr

Die gesetzliche Rentenversicherung hat im vergangenen Jahr einen Milliardenüberschuss erzielt. Präsidentin Roßbach versichert, dass auch in den kommenden Jahren die Renten steigen und die Beiträge stabil bleiben würden.

Die Rentenversicherung rechnet für die nächsten Jahre mit steigenden Renten und zugleich stabilen Beiträgen. "Die Kassenlage sieht sehr gut aus", sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, der "Bild am Sonntag". Zudem ließen die bisherigen Tarifabschlüsse "erahnen, dass Seniorinnen und Senioren auch in den kommenden Jahren auf einen Rentenaufschlag hoffen können."

Die Renten werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Sie sind an die Lohnentwicklung gekoppelt. Laut Prognosen aus dem Herbst könnte es im Osten gut 4,2 Prozent und im Westen rund 3,5 Prozent mehr geben. Offiziell beschlossen wird die Rentenanpassung im Frühjahr.

Rentenkasse erzielt Milliardenüberschuss

Roßbach sagte, trotz Krisenstimmung laufe es auf dem Arbeitsmarkt gut: "Für die Rentenkasse heißt das: Die Einnahmen steigen, letztes Jahr gab es sogar einen Überschuss von 3,4 Milliarden Euro – damit hatten wir nicht gerechnet." Die Zahlen bewiesen: "Die Rente ist stabil und bleibt stabil." Als Gründe für die Entwicklung nannte sie die steigende Zahl an Zuwanderern und die Lebenserwartung. Diese werde nach den aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes künftig weniger stark ansteigen als bisher erwartet.

Beiträge könnten ab 2026 steigen

Zur Entwicklung der Beiträge sagte die Behördenpräsidentin, nach 2026 sei eine Anhebung möglich. Das sei auch abhängig davon, wie das Rentenpaket aussehen werde, das die Politik in diesem Jahr noch auf den Weg bringen wolle. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte versichert, dass der Beitragssatz auch nach dem Auslaufen der bis 2025 geltenden Obergrenze nicht rapide in die Höhe schnellen werde.

Derzeit beträgt der Beitragssatz 18,6 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils eine Hälfte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei monatlich 7.100 Euro im Osten und 7.300 Euro im Westen.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 19. März 2023 | 10:30 Uhr