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GaskriseWeniger Heizen per Gesetz: Gute Idee?

18. Juli 2022, 13:38 Uhr

Trotz Hochsommer drehen sich die politischen Diskussionen derzeit um die Frage, ob Heizen in Innenräumen gesetzlich beschränkt werden sollte, um Gas zu sparen. Der Gas-Notfallplan der EU-Kommission sieht vor, dass nur noch bis 19 Grad geheizt werden darf - zumindest in öffentlichen Gebäuden, Geschäften und Büros. Was kann das bringen, die Temperatur zu reduzieren?

Raumtemperatur ist nicht gleich Raumtemperatur. Je nach Nutzung variiert die empfohlene oder sogar vorgeschriebene Temperatur. Im Wohnzimmer sollte es wärmer sein als im Schlafzimmer, im Lagerraum kühler als im Büro. Doch nach dem Gas-Notfallplan der EU-Kommission soll ab Herbst in öffentlichen und kommerziellen Gebäuden sowie Büros nicht über 19 Grad geheizt werden.

Jedes Grad spart sechs Prozent Energie

Für Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, ist der Vorschlag nachvollziehbar: "Ich glaube, es ist richtig, wenn wir uns überlegen, wie wir gerade in den vielen großen kommunalen, öffentlichen Gebäuden, Rathäusern, Verwaltungsgebäuden Energie einsparen können." Denn nach Meinungen von Expertinnen und Experten macht jedes Grad Raumtemperatur rund sechs Prozent beim Verbrauch aus.

Die vorgeschlagenen 19 Grad wären allerdings ein Grad kälter, als für Büro-Jobs in der Arbeitsstättenverordnung beziehungsweise in den "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" vorgesehen. Dieser Fakt könne nicht ignoriert werden, meint Verena Göppert vom Deutschen Städtetag. Rechtliche Regelungen ließen sich nicht einfach umgehen, aber: "Es gibt da auch Spielräume und die sollte man zugunsten des Energiesparens ausschöpfen." So seien etwa in Betriebs- und Sportstätten auch Temperaturen von rund 18 Grad zulässig.

In Gebäuden mit vulnerablen Gruppen müsste von einer Temperatursenkung abgesehen werden, meint Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund. Also etwa bei Pflegeheimen oder Krankenhäusern. "Ich glaube auch nicht, dass das die EU am Ende zwingend macht. Genau genommen muss das vor Ort entschieden werden. Entscheidend ist, dass wir den nötigen rechtlichen Spielraum bekommen."

Beschränkungen auch für Privatwohnungen denkbar

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen würde sich eine Heizgrenze auch für Wohnungen wünschen: 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts. Aktuell liegen die verpflichtenden Werte bei mindestens 20 Grad am Tag und 18 Grad in der Nacht. De facto würde aber meist um die 24 Grad geheizt werden können. Ein Absenken um bis zu sechs Grad würde also ziemlich viel einsparen.

Erste Vorstöße dieser Art haben Kritik ausgelöst. Dagegen gibt Verbandspräsident Axel Gedaschke zu bedenken: "Wenn die Sorge nicht wäre, ob ich 18 Grad oder 20 Grad habe, sondern die Sorge wäre, ob ich mindestens 18 Grad habe oder vielleicht gar nicht – ich glaube, dann verstehen diejenigen, die jetzt noch so ein bisschen zweifeln, dass das kein Ärgern von Menschen ist. Sondern, dass es Vorsorge ist, die wir jetzt treffen müssen."

Gefahr nicht unterschätzen

Gedaschke ist mit seinen Sorgen nicht allein. Auch Verena Göppert vom Städtetag und Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund warnen vor dem Herbst. Landsberg sagt: "Ob den Menschen die Gefahr bewusst ist, dass sie möglicherweise im Herbst im Kalten sitzen, da bin ich gar nicht so sicher."

Wie der Notfallplan der EU genau aussehen wird, darüber wird am Mittwoch entschieden.

MDR

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 18. Juli 2022 | 08:06 Uhr

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