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BundestagswahlStart für die Briefwahl

19. August 2021, 15:19 Uhr

In knapp sechs Wochen ist Bundestagswahl. Wer möchte, kann seine beiden Kreuze schon vorher machen: In den nächsten Tagen und Wochen werden die Wahlunterlagen verschickt und damit kann man eine Briefwahl beantragen.

Knapp sechs Wochen vor der Bundestagswahl kann heute die Briefwahl in Deutschland beginnen. Der Start ist nach Fertigstellung der Wählerverzeichnisse möglich. Stichtag dafür war der gestrige Sonntag.

Einen bundesweit einheitlichen Stichtag für den Versand oder die Ausgabe der Unterlagen gibt es allerdings nicht. Allein dadurch, dass für jeden der 299 Wahlkreise ein eigener Stimmzettel gedruckt wird, könne es bei der Druckdauer zu regionalen Unterschieden kommen, sagte eine Sprecherin des Bundeswahlleiters.

Unterlagen müssen extra bestellt werden

Die Briefwahlunterlagen müssen extra beantragt werden. Das geht mit einem vorgedruckten Antrag in den Wahlunterlagen, die jedem Wähler zugeschickt werden. Der Antrag kann aber auch ohne Vordruck gestellt werden: schriftlich, online oder persönlich im zuständigen Bezirksamt.

Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil der Briefwähler bei 28,6 Prozent. Bundeswahlleiter Georg Thiem rechnet allerdings damit, dass die Zahl bei der Wahl am 26. September höher liegen wird – auch wegen der Corona-Pandemie.

Was ist die Briefwahl?

Wahlberechtigte, die es nicht schaffen, ihr Wahllokal aufzusuchen, können ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Die Briefwahl wurde in Deutschland 1957 eingeführt, damit alle Deutschen die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Der Gesetzgeber erhofft sich davon auch eine höhere Wahlbeteiligung.

Wie kommt man an die Briefwahl-Unterlagen?

Wer in einem Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen ist, kann bei der kommunalen Behörde seines Wohnorts den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen und Briefwahl-Unterlagen anfordern. Die Eintragung aller Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis soll laut Bundeswahlleiter bis zum 15. August erfolgen. Am 16. August könnte dann der Versand der Briefwahl-Unterlagen beginnen.

In vielen Städten und Gemeinden ist der Antrag auch online möglich. Informationen dazu stehen auf der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten.

Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Prinzipiell sollte der Antrag auf Briefwahl so früh wie möglich erfolgen, um bei etwaigen Problemen, wie zum Beispiel fehlerhaften Zustellungen, noch reagieren zu können. Der Antrag muss spätestens bis Freitag vor der Wahl 18 Uhr in der kommunalen Behörde eintreffen, das ist in diesem Jahr der 24. September. Eine Wahlbenachrichtigung ist für die Antragstellung nicht erforderlich. In besonderen Ausnahmefällen, wie bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, die den Gang zum Wahllokal unmöglich macht, kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.

Was gehört zu den Briefwahl-Unterlagen?

Ein amtlicher Stimmzettel mit blauem Umschlag. Ein roter Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert. Ein Wahlschein, der unterschrieben und dem Umschlag beigefügt werden muss.

Ab wann kann per Briefwahl gewählt werden?

Ab dem Moment, in dem die Briefwahlunterlagen verschickt sind. Das passiert allerdings je nach Wahlbezirk unterschiedlich. In den meisten Städten und Gemeinden werden die Unterlagen für die Briefwahl vier bis fünf Wochen vor dem eigentlichen Wahltermin verschickt. In manchen Kommunen gibt es zudem sogenannte Briefwahllokale – dort können ab Beginn der Briefwahl die Unterlagen selbst abgegeben oder sogar vor Ort gewählt werden.

Bis wann müssen die Briefwahl-Unterlagen eingereicht werden?

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen, weil dann die Auszählung der Stimmen beginnt. Um ganz sicher zu gehen, dass der Umschlag rechtzeitig ankommt, sollte man den Wahlbrief also spätestens drei Werktage vor dem Wahltag absenden. Wählerinnen und Wähler können vorher aber auch direkt in die für sie zuständige Briefwahlstelle gehen und dort ihre Stimme abgeben.

Wer zahlt das Porto?

Briefwähler müssen nur für das Porto des Briefwahlantrags aufkommen, sofern sie diesen nicht online stellen. Die Briefwahlunterlagen werden kostenlos zugesandt und beinhalten auch einen Briefumschlag für die Stimmabgabe mit aufgedruckter Empfänger-Adresse, der nicht frankiert werden muss. Wer den Stimmzettel aus dem Ausland verschickt, muss den Brief frankieren und für die Portokosten aufkommen.

Für wen ist eine Briefwahl besonders sinnvoll?

Vor allem für kranke, alte und behinderte Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist, persönlich im Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Viele scheuen auch aus Bequemlichkeit den Gang ins Wahllokal am gemütlichen Sonntag oder sind zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland. Andere müssen, während die Wahllokale geöffnet haben, selbst arbeiten und sind deshalb verhindert. Wegen der Corona-Pandemie werden diesmal voraussichtlich mehr Menschen die Briefwahl zur Stimmabgabe nutzen.

Quelle: MDR, dpa

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 16. August 2021 | 06:15 Uhr