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Ob man als Krankengeldbezieher Anspruch auf die Energiepreispauschale hat, ist vom Berufsstatus abhängt. Bildrechte: IMAGO / ingimage

Hörer machen ProgrammBekommen Krankengeld-Bezieher auch die Energiepreispauschale?

04. November 2022, 11:51 Uhr

Arbeitnehmer haben die Einmalzahlung von 300 Euro bekommen. Doch inwiefern hat man Anspruch auf die Energiepreispauschale, wenn man Krankengeld bezieht – das möchte ein betroffener MDR-AKTUELL-Nutzer wissen. Er ist derzeit Bezieher von Arbeitslosengeld I, hat eine Weiterbildung gemacht und bekommt nun Krankengeld von der Krankenkasse.

Der Sachverhalt im Fall unseres MDR-AKTUELL-Nutzers ist ziemlich klar. Die Energiepreispauschale landet ja in aller Regel über den Arbeitgeber auf dem Lohnzettel. Das ist aber hier nicht der Fall. Christian Schultz vom Sozialverband Deutschland hat sich mit dieser Thematik beschäftigt. Er sagt: "Dann hat er keinen Anspruch, weil es eben keinen Arbeitgeber im Hintergrund gibt. Diese Personengruppe – und das sind gar nicht so wenige – die fallen im Moment noch durch das Raster."

Aktives Dienstverhältnis ausschlaggebend

So erklärt es beispielsweise auch der Sozialverband VDK. Dort heißt es: Empfänger von Krankengeld ohne ein aktives Dienstverhältnis gehen leer aus. Nur der Bezug von Krankengeld schafft also noch keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale.

Anders verhält es sich, wenn dieses Dienstverhältnis noch besteht. Christian Schultz erklärt: "Wenn Sie Krankengeld beziehen und es läuft im Hintergrund noch ein aktueller, ein gültiger Arbeitsvertrag, dann haben sie Anspruch auf diese Energiepauschale in Höhe von 300 Euro und die wird dann über den Arbeitgeber ausgezahlt."

Dabei spielt es also keine Rolle, ob der Arbeitgeber den Lohn überweist oder das Krankengeld als Lohnersatzleistung über die Krankenkasse auf dem Konto landet. Mit gültigem Arbeitspapier steht immer der Arbeitgeber in der Pflicht.

Zuschuss auch für Arbeitslose


Ganz leer ausgegangen ist unser Hörer aber wohl dennoch nicht. Denn schon im Sommer hatten Bezieher von Arbeitslosengeld I einen Energiekostenzuschuss von 100 Euro erhalten. Für Hartz-IV-Empfänger gab es einen Zuschuss von 200 Euro.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. November 2022 | 06:00 Uhr

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