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125 Euro fürs EhrenamtFragen und Antworten zur Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt

14. April 2023, 18:22 Uhr

Damit Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause wohnen können, hat Sachsen-Anhalt ein Modellprojekt gestartet. Menschen, die sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren, erhalten künftig unter bestimmten Bedingungen 125 Euro pro Monat für ihr Ehrenamt. Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Bei der Nachbarschaftshilfe unterstützen sich Nachbarn oder Menschen aus dem gleichen Wohnumfeld im Alltag. Sie gehen zum Beispiel füreinander einkaufen, helfen im Haushalt oder gehen gemeinsam spazieren. Das Ganze ist ehrenamtlich und nicht auf Profit ausgerichtet. Allerdings können Helfer unter bestimmten Voraussetzungen eine geringe Aufwandsentschädigung von 125 Euro im Monat bekommen.

Rechtlich gesehen ist Nachbarschaftshilfe eine ausdrücklich erlaubte Form der gegenseitigen unentgeltlichen Unterstützung, ein Gefälligkeitshandeln, ohne Vertrag oder Rechtsbindung. Dementsprechend entstehen auch keinerelei Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche.

Stichwort: Nachbarschaftshilfe in Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt will älteren und pflegebedürftigen Menschen künftig ermöglichen, länger selbstständig im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu leben und pflegende Angehörige entlasten. Dafür wurde das Modellprojekt "Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt" ins Leben gerufen, das aus dem Corona-Sondervermögen finanziert wird. Bis Ende 2026 sollen landesweit 20 sogenannte Servicepunkte entstehen, die als Informations-, Kontakt- und Vermittlungsstellen für Pflegebedürftige dienen. Ziel des Projektes ist es, die in Landkreisen und Städten vorhandenen Strukturen ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfe zu stärken und auszuweiten. Das Projekt leitet die Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA).

Wie funktioniert Nachbarschaftshilfe?

Wer selber helfen möchte oder Unterstützung sucht, kann dafür Internet-Portale wie "nebenan.de", "nachbarschaft.net" oder "nextdoor.de" nutzen. Außerdem organisieren viele gemeinnützige Vereine, ambulante Pflegedienste, Diakonie- und Sozialstationen Nachbarschaftshilfe. Man kann aber auch direkt in der Nachbarschaft nachfragen oder einen Aushang machen.

Typische Tätigkeiten in der Nachbarschaftshilfe sind zum Beispiel:

  • einkaufen gehen
  • jemanden zum Arzt fahren
  • Tiere oder Pflanzen versorgen
  • Rasen mähen, Schnee schippen, Blumen pflanzen, usw.
  • beim Umzug helfen
  • etwas reparieren
  • mit dem Hund Gassi gehen
  • auf Kinder aufpassen, Nachhilfe geben

Wichtig: Menschen, die sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren, sind keine Pfleger, sondern "Alltagshelfer". Sie unterstützen etwa im Haushalt, beim Waschen oder bei Toilettengängen, leisten Gesellschaft oder begleiten zu Terminen. Eine medizinische Versorgung ist dagegen nicht erlaubt. Nachbarschaftshelfer dürfen also zum Beispiel keine Medikamente verabreichen oder Spritzen geben.

Wer kann Nachbarschaftshilfe machen?

In der Nachbarschaftshilfe kann theoretisch jeder aktiv sein. Um ein sogenannter "anerkannter Helfer" zu werden, dessen Unterstützung über die Pflegekasse abgerechnet werden kann, müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Das kann zum Beispiel sein, dass der Helfer:

  • volljährig ist
  • nicht im gleichen Haushalt, wie der zu betreuende Mensch wohnt
  • nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist
  • nur eine bestimmte Anzahl Pflegebedürftiger betreut
  • eine Pflegeschulung absolviert hat
  • nicht als Pfleger für den zu betreuenden Menschen arbeitet

Die Kriterien unterscheiden sich je nach Bundesland.

Wie viel Geld bekommt man für Nachbarschaftshilfe?

Normalerweise wird Nachbarschaftshilfe nicht bezahlt. Einzige Ausnahme: Menschen mit einer Pflegestufe, die regelmäßig auf Unterstützung angewiesen sind, können von der Pflegekasse einen sogenannten Entlastungsbeitrag erhalten. Das sind 125 Euro monatlich, die zum Beispiel für die Nachbarschaftshilfe genutzt werden können. Dabei handelt es sich um einen Erstattungsbetrag. Der Pflegebedürftige bezahlt den Helfer also zunächst selbst und bekommt die 125 Euro anschließend von der Pflegekasse zurück. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse.

Reichen die 125 Euro im Monat nicht aus, um die Kosten der Nachbarschaftshilfe abzudecken, können zusätzliche Ausgaben als sogenannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" von der Steuer abgesetzt werden. Das sind maximal 4.000 Euro. Dafür muss die Nachbarschaftshilfe aber bei der Pflegekasse beantragt worden sein und die Mehrkosten entsprechend belegt werden können.

Wie ist man bei der Nachbarschaftshilfe versichert?

Weil Tätigkeiten innerhalb der Nachbarschafthilfe als "Gefälligkeitsdienste" gelten, besteht eine sogenannte Haftungsbeschränkung. Das heißt, dass sich der Helfer und derjenige, der unterstützt wird, stillschweigend darauf einigen, dass die normale Haftung nicht greift. Denn normalerweise haftet der, der den Schaden verursacht. Trotzdem ist es ratsam, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die sogenannte "Gefälligkeitsschäden" abdeckt.

Darüber hinaus greift bei der Nachbarschaftshilfe in der Regel der gesetzliche Unfallschutz. Das hängt aber vom jeweiligen Einzelfall ab.

Ab wann gilt Nachbarschaftshilfe als Schwarzarbeit?

Nachbarschaftshilfe zählt als Schwarzarbeit, wenn es sich dabei um eine regelmäßig entlohnte Tätigkeit handelt, die gewinnorientiert ist. Eine konkrete Verdienstgrenze gibt es bei der Nachbarschaftshilfe allerdings nicht. Aber solange kein oder nur wenig Geld im Spiel ist und die Unterstützung ohne Anspruch auf Gegenleistung erbracht wird, müssen Sie sich in der Regel keine Sorgen machen. Es wird empfohlen, dem Helfer zwischen 5 und 8 Euro pro Stunde zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie wird sichergestellt, dass sich wirklich jemand um Pflegebedürftige kümmert und nicht nur das Geld kassiert?

Wenn der Pflegebedürftige den Helfer nach eigenem Ermessen bezahlt, ist das an keine Bedingungen geknüpft. Dann ist nur die Grenze zur Schwarzarbeit zu beachten. Will der Pflegebedürftige sich jedoch die Kosten über den Entlastungsbeitrag von 125 Euro erstatten lassen, müssen je nach Pflegekasse und Bundesland mehrere Formulare ausgefüllt werden. Darin wird unter anderem protokolliert, wann und wie lange der Helfer unterstützt hat und wie viel Geld dafür gezahlt wurde.

Eine weitere Hürde ist, dass das Geld nur für anerkannte Helfer genutzt werden darf. Um diesen Status zu erhalten, muss der Nachbarschaftshelfer zunächst eine Pflegeschulung absolvieren und diese von der Pflegekasse anerkennen lassen.

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MDR (Annekathrin Queck)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 14. April 2023 | 11:10 Uhr

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