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Nach Terroranschlag in HalleStaatsanwaltschaft Halle prüft Strafanzeige gegen zwei Polizisten

03. März 2020, 19:40 Uhr

Gegen zwei Polizisten ist im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf die Synagoge in Halle Strafanzeige gestellt worden. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft den Vorwurf. Es geht um mögliche unterlassene Hilfeleistung durch die beiden Beamten. Das sei kein eingeleitetes Ermittlungsverfahren, sondern lediglich die Überprüfung einer Anzeige, so die leitende Staatsanwältin.

Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 ist der Polizeischutz erhöht worden. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Armin Weigel

Die Staatsanwaltschaft Halle überprüft eine Strafanzeige gegen zwei Polizisten im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019. Das sagte Oberstaatsanwältin Heike Geyer MDR SACHSEN-ANHALT am Dienstagvormittag. Ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen die Beamten, von dem die Mitteldeutsche Zeitung am Dienstag berichtet hatte, wies sie zurück.

Richtig sei, die Staatsanwaltschaft Halle prüfe eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung, die gegen zwei Polizisten eingegangen sei. Oberstaatsanwältin Heike Geyer sagte: "Das ist ein ganz normaler Vorgang, wie er immer eingeleitet wird, wenn ein Bürger eine Strafanzeige stellt." Außerdem werde eine Strafanzeige gegen Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) geprüft. Weiter müsse mit dem Generalbundesanwalt abgeglichen werden, ob schon von Amts wegen ermittelt werde, so Geyer.

Was ist ein Ermittlungsverfahren?

In einem Ermittlungsverfahren untersucht die Staatsanwaltschaft, ob gegen Beschuldigte der hinreichende Verdacht einer Straftat besteht. "Besteht Anlass, erhebt sie öffentliche Klage durch Einreichung einer Anklageschrift beim zuständigen Gericht. Anderenfalls stellt sie das Verfahren ein", schreibt das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt.

Laut dem Bundesministerium für Justiz ist die Voraussetzung des Ermittlungsverfahrens ein konkreter Anfangsverdacht nach § 152 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO). In dem Paragrafen heißt es: Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, "wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen."

Die Staatsanwaltschaft kann in bestimmten Fällen eigene anlassbezogene Vorprüfungen durchführen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. So heißt es in einem Gutachten über das "Das Verhältnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei im Ermittlungsverfahren" im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz: "Vorermittlungen zur Klärung, ob aufgrund vorliegender tatsächlicher Anhaltspunkte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veranlasst ist, werden als zulässig angesehen."

Jeder Bürger kann bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige stellen. Wenn eine Strafanzeige abgegeben wurde, kann diese nicht mehr zurückgezogen werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei laufen dann.

Medienberichte zu Überwachungsvideo

Hintergrund der Strafanzeige sind Medienberichte von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung über ein Video, das die ersten Minuten nach dem Anschlag in Halle zeigen soll. Dabei soll zu sehen sein, dass die Beamten nach Eintreffen am Tatort versäumt hätten, erste Hilfe zu leisten. Auf dem Video sollen auch Passanten zu sehen sein, die ebenfalls keine erste Hilfe geleistet hätten.

Die Strafanzeige ist von einem Mann aus dem Saarland aufgrund der Medienberichte gestellt worden.

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Quelle: MDR/mp

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT | 03. März 2020 | 14:30 Uhr

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