In Sachsen-Anhalt dürfen Geschäfte an höchstens vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen. Ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, wenn dieser auf einen Sonntag fällt. Voraussetzung für die Öffnung ist laut Gesetz ein besonderer Anlass. Einige Städte veranstalten an ausgewählten Adventswochenenden verkaufsoffene Sonntage. In Einzelfällen können Geschäfte auch dann öffnen, "wenn dies im öffentlichen Interesse notwendig ist". Für anerkannte Kur- und Erholungsorte gibt es zudem Sonderregeln, ebenso für bestimmte Branchen – etwa Bäckereien.
Bisher sind diese verkaufsoffenen Sonntage bekannt:
Verkaufsoffene Sonntage im Dezember 2023:
- Quedlinburg: 3. Dezember, 10. Dezember, 17. Dezember
- Magdeburg: 3. Dezember, 17. Dezember