Mehr Schutzgebiete, weniger PestizideSo will die Bundesregierung die Insekten besser schützen
Der Insektenschutz ist für die Politik ein schmaler Grat: Auf der einen Seite sind da Interessen der Landwirtschaft und auf der anderen Seite der Umweltschutz. Allerdings: Ohne Insekten, keine Landwirtschaft. Und so hat sich die Bundesregierung nun auf ein Paket zum Insektenschutz geeinigt. Aber was genau soll sich ändern?
Um diese Einigung wurde lange intensiv gerungen, aber nun haben sich die Bundesministerien auf ein Gesetzespaket zum Insektenschutz geeinigt. Das erklärte Ziel: Die Artenvielfalt in Deutschland zu bewahren. Beim Schutz der Insekten besteht akuter Handlungsbedarf, denn in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ist ein erheblicher Rückgang bei vielen Arten zu beobachten gewesen. Doch die kleinen Tierchen spielen in unseren Ökosystemen eine unverzichtbar wichtige Rolle. Sie sind allerdings gleich aus mehreren Gründen bedroht: durch den Verlust von Lebensräumen, durch Pestizide oder aber auch die Verseuchung von Gewässern oder Lichtverschmutzung.
Weniger Pestizide: Glyphosat-Verbot bis 2024
Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung der sogenannten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geeinigt. Die legt fest, welche Pflanzenschutzmittel die Landwirtschaft bei der Bestellung ihrer Felder einsetzen darf – also auch den Einsatz des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat. Das soll künftig schrittweise verboten werden, ab 2024 ist es dann völlig. Bis dahin wird der Einsatz stark eingeschränkt, sodass es bereits vorher in gewissen Bereichen verboten sein wird. Dazu zählen unter anderem Häuser und Kleingärten, aber auch Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, wie zum Beispiel Parkanlagen.
Mehr Schutzgebiete: Kein Gift im Biotop
Die Insekten sollen künftig mehr geschützte Lebensräume bekommen. Deshalb werden in Zukunft auch artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern zu den geschützten Biotopen zählen. In den europäischen Schutzgebieten und nationalen Naturschutzräumen sollen außerdem Pflanzenschutzmittel komplett verboten werden – allerdings mit Ausnahmen für den Gemüse-, Wein- und Hopfenanbau. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen in diesen Gebieten sollen die Bäuerinnen und Bauern bis Mitte 2024 freiwillige Naturschutzmaßnahmen ergreifen.
Weniger Lichtverschmutzung: Licht aus!
Die dritte Säule des Insektenschutzkonzeptes betrifft die Lichtverschmutzung. Denn Kunstlicht beeinträchtigt die Orientierung der Tiere. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass bestimmte Beleuchtungsanlagen in Naturschutzgebieten und Nationalparks gar nicht mehr neu gebaut werden dürfen. Außerdem soll der Betrieb von sogenannten Himmelsstrahlern eingeschränkt werden. Lampen, die gar dazu dienen, Insekten zu töten, dürfen demnach künftig nur noch in geschlossenen Räumen benutzt werden.
(kie/dpa)
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