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Querschnitt durch eine Manganknolle: Viele dieser durch Mikroorganismen in Jahrmillionen aufgebauten Klumpen enthalten wertvolle Metalle. Bildrechte: IMAGO / blickwinkel

MeeresbodenTiefseebergbau: Regeln für den Abbau von Manganknollen sollen bis 2025 stehen

25. Juli 2023, 09:39 Uhr

Die Meeresbodenbehörde ISA hat die Verabschiedung von Regeln für den Tiefseebergbau auf 2025 verschoben. Theoretisch wäre damit der Weg für Sondergenehmigungen frei. Einen solchen Antrag gibt es bislang aber nicht.

Die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) hat eine Entscheidung über ein Regelwerk für möglichen Tiefseebergbau vorerst vertagt. Ein solches Abkommen soll nun bis 2025 erarbeitet werden, berichtet unter anderem die Tageeschau

Tiefseebergbau: Seltene Metalle für die Energiewende oder Erhalt eines verletzlichen Ökosystems?

Bei Tiefseebergbau geht es vor allem um den möglichen Abbau sogenannter Manganknollen. Das sind Klumpen mit wertvollen Metallen, die durch Aktivität von Mikroorganismen in vielen Millionen Jahren entstanden sind. Diese Knollen befinden sich in der Regel in mehreren Tausend Metern Tiefe am Grund großer Ozeane wie dem Pazifik.

Befürworter eines Abbaus argumentieren, dass die Knollen wertvolle Metalle wie Nickel, Kupfer oder Kobalt enthalten, die unter anderem für Batterien und Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung benötigt würden. Kritiker, unter ihnen Forschende und Umweltschützer, halten dagegen, dass ein Tiefseebergbau möglicherweise das letzte von Menschen noch unberührte Ökosystem der Erde dauerhaft schwere Schäden hinzufügen könnte. Experimente deuten darauf hin, dass durch einen Abbau von Rohstoffen am Grund verursachte Zerstörungen über Jahrzehnte bestehen bleiben.

Der Weg für Sondergenehmigungen wäre frei – Staaten bevorzugen aber robuste Regeln

Die aktuelle Verhandlung über ein Abkommen war gestartet worden durch die Ankündigung des Pazifikstaates Nauru, der vor zwei Jahren einen Antrag auf Abbau von Manganknollen angekündigt hatte. Diesen Abbau hätte das kanadische Unternehmen "The Metals Company" durchführen wollen. Mit dieser Ankündigung war eine sogenannte zwei Jahres-Klausel ausgelöst worden. Die ISA hätte zwei Jahre Zeit gehabt, Rahmenbedingungen für einen Abbau zu formulieren. Mit dem Auslaufen der Frist wäre nun theoretisch der Weg frei für eine Sondergenehmigung.

Allerdings halten es Beobachter wie der deutsche Biogeochemiker Matthias Haeckel vom Helmholtz-Zentrum GEOMAR in Kiel für unwahrscheinlich, dass nun eine solche Sondergenehmigung beantragt wird. "Auch Nauru hat sich bei der Sitzung des ISA-Rates dafür ausgesprochen, dass es keinen Abbau ohne verabschiedete Regularien geben soll", sagte Haeckel auf Anfrage von MDR WISSEN. Ein solches robustes Regelwerk wolle die ISA nun in den kommenden beiden Jahren entwickeln, so Haeckel weiter. Ob dieser Zeitrahmen gehalten werden könne, solle bis Juli 2024 geprüft werden.

Dieses Thema im Programm:22. Juli 0023 | 23:29 Uhr

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