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Infos in Leichter SpracheWann Frauen einen Schwangerschafts-Abbruch machen dürfen

07. April 2022, 09:53 Uhr

Im Straf-Gesetz-Buch ist auf-geschrieben:
Wann ein Schwangerschafts-Abbruch erlaubt ist.

Eine Frau darf einen Schwangerschafts-Abbruch machen:
    • Wenn sie wegen der Geburt
      vielleicht schlimme Gesundheits-Probleme bekommt.
    • Wenn sie bei der Geburt sterben kann.
    • Wenn ein Mann die Frau vergewaltigt hat.
      Und wenn sie dabei schwanger geworden ist.
    • Oder wenn die Frau sagt, dass sie kein Kind möchte.
      Dann muss die Frau aber erst zu einer Schwangerschafts-Konflikt-Beratung gehen.

Schwangerschafts-Abbruch wegen Gesundheits-Problemen

Wenn eine Frau ein Baby bekommt:
Dann kann das manchmal sehr gefährlich sein.
Die Frau kann sehr krank werden.
Zum Beispiel:
    • Sie kann wegen der Geburt
      Gesundheits-Probleme bekommen.
    • Sie kann bei der Geburt sogar sterben.
    • Oder sie bekommt eine seelische Krankheit:
      Wenn sie das Baby bekommen hat.

Deshalb dürfen Frauen einen Schwangerschafts-Abbruch machen:
    • Wenn die Schwangerschaft oder die Geburt
       vielleicht gefährlich für die Gesundheit von der Frau ist.
    • Und wenn es keine andere Möglichkeit gibt:
      Dass die Frau gesund bleibt.
Das muss aber von einem Frauen-Arzt fest-gestellt werden.
Das bedeutet:
Ein Frauen-Arzt muss die Frau untersuchen.

Nach der Untersuchung muss er 3 Tage warten.
Danach darf er zu der Frau sagen:
Dass sie einen Schwangerschafts-Abbruch machen kann.

Schwangerschafts-Abbruch nach einer Vergewaltigung

Wenn ein Mann eine Frau vergewaltigt hat:
Dann kann die Frau davon vielleicht schwanger werden.
Aber vielleicht will sie das Baby nicht bekommen.
Zum Beispiel:
    • Weil die Frau immer wieder an die Vergewaltigung denken muss:
      Wenn sie das Baby ansieht.
    • Oder weil sie gar kein Baby bekommen wollte.

Die Frau kann dann zu einem Frauen-Arzt gehen.
Er muss die Frau untersuchen.
Und er muss fest-stellen:
Dass die Frau vergewaltigt wurde.

Danach kann die Frau einen Schwangerschafts-Abbruch machen.
Dafür muss sie aber zu einem anderen Frauen-Arzt gehen.
    • Denn die Untersuchung
    • und der Schwangerschafts-Abbruch
dürfen nicht von demselben Frauen-Arzt gemacht werden.

Die Frau muss keine
Schwangerschafts-Konflikt-Beratung bekommen.
Sie darf den Schwangerschafts-Abbruch ohne diese Beratung machen.

Eine Frau kann selbst entscheiden:
Ob sie einen Schwangerschafts-Abbruch machen will

Eine Frau kann auch einen Schwangerschafts-Abbruch machen:
    • Wenn sie nicht vergewaltigt worden ist.
    • Und wenn sie keine Gesundheits-Probleme bekommen kann.

Der Schwangerschafts-Abbruch ist dann eigentlich gegen das Gesetz.
Aber die Frau bekommt dafür keine Strafe.

Die Frau muss vor dem Schwangerschafts-Abbruch
aber erst eine besondere Beratung machen.
In schwerer Sprache heißt diese Beratung:
Schwangerschafts-Konflikt-Beratung.
Das kurze Wort dafür ist: SKB.
Dort soll die Frau heraus-finden:
    • Ob sie wirklich einen Schwangerschafts-Abbruch machen will.
    • Oder ob sie das Baby vielleicht doch bekommen will.

Erst wenn die Frau bei der SKB war:
Dann darf sie den Schwangerschafts-Abbruch machen.
Das darf aber nicht dort gemacht werden:
Wo die Frau die SKB bekommen hat.

Das ist noch eine wichtige Regel

Die Frau darf den Schwangerschafts-Abbruch nur machen:
Wenn sie noch nicht länger als 12 Wochen schwanger ist.

Aber wenn die Schwangerschaft oder die Geburt
vielleicht gefährlich für die Frau ist:
Dann darf sie auch noch nach der 12. Woche
einen Schwangerschafts-Abbruch machen.

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