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Die neuen Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt

25. Februar 2022, 12:11 Uhr

Immer mehr Menschen bekommen das Corona-Virus.
Deshalb gibt es seit dem 18. Februar
im Bundes-Land Sachsen-Anhalt neue Corona-Regeln.

Wo die Menschen Schutz-Masken tragen müssen

Die Menschen müssen bei diesen Sachen
eine Schutz-Maske tragen:
    • Wenn sie mit Bussen und Bahnen fahren.
    • Wenn sie einkaufen gehen.
Es müssen aber medizinische Schutz-Masken sein.
Sie heißen zum Beispiel:
    • OP-Masken
    • oder FFP2-Masken.

Diese Regeln gibt es für Geschäfte

In den Geschäften gibt es keine 2-G-Regel mehr.
Alle Menschen können wieder in die Geschäfte gehen.
Sie müssen sich aber noch an die Schutz-Masken-Pflicht halten.

Diese Regeln gibt es für Kultur-Einrichtungen

Die Besucher von Kultur-Einrichtungen
müssen sich an die 3-G-Regel halten.

Diese Regeln gibt es für Gaststätten

Die Besucher von Gaststätten
müssen sich an die 2-G-Regel halten.

An diesen Orten gibt es die 2-G-Plus Regel

Bei vielen Veranstaltungen müssen sich die Besucher
an die 2-G-Plus-Regel halten.
Zum Beispiel:
    • Bei Musik-Veranstaltungen von Chören,
    • bei Volks-Festen,
    • bei Kultur-Veranstaltungen
    • und bei Sport-Veranstaltungen.
Und es dürfen nicht mehr so viele Menschen dort hin-kommen.

Im Bundes-Land Sachen-Anhalt müssen die Menschen
aber bei der 2-G-Plus-Regel keinen Corona-Test machen.
Wenn sie zum Beispiel:
    • 2 Mal ge-impft
      und geboostert sind.

Wenn Menschen sich in Gruppen treffen wollen

Für ge-impfte Menschen und genesene Menschen
gibt es keine Kontakt-Beschränkungen mehr.

Und wenn Menschen nicht ge-impft sind:
Dann dürfen sie sich mit 10 anderen Menschen in 1 Gruppe treffen.
Eine Ausnahme sind Kinder,
die noch nicht 14 Jahre alt sein.

Diese Regeln gibt es an den Schulen

Ab dem 4. März müssen die Schüler
die Schutz-Masken im Unterricht nicht mehr anziehen.
Aber wenn sie aus ihrem Klassen-Zimmer gehen:
Dann müssen sie ihre Schutz-Masken wieder anziehen.

Ab dem 7. März werden dann noch mehr Corona-Regeln
in den Schulen gelockert.
Die Schüler müssen dann nicht mehr an jedem Tag
einen Corona-Test machen.
Die Corona-Tests sollen nur noch an 3 Tagen
in der Woche gemacht werden.

In Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln

    • In Pflege-Einrichtungen
    • und in Behinderten-Einrichtungen
müssen die Mitarbeiter auch die 3-G-Regel be-achten.
Sie müssen:
    • Ge-impft sein,
    • genesen sein
    • oder jeden Tag vor ihrer Arbeit einen Corona-Test machen.

Für die Arbeits-Plätze gibt es diese Regeln

An den Arbeits-Plätzen gibt es die 3-G-Regel.
Das bedeutet:
Es dürfen nur Menschen arbeiten:
    • Die ge-impft,
    • genesen
    • oder getestet sind.

In Bussen und Bahnen gibt es diese Regeln

In Bussen und Bahnen
müssen alle Menschen eine Schutz-Maske anziehen.
Außerdem müssen sie sich an die 3-G-Regeln halten.
Das bedeutet,
es dürfen nur Menschen mitfahren:
    • Die ge-impft,
    • genesen
    • oder getestet sind.

Die Menschen müssen eine Corona-Test-Nachweis vorzeigen.
Wenn sie nicht ge-impft sind.
Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.