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Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Betreute Menschen dürfen an Europawahl teilnehmen

16. April 2019, 15:20 Uhr

Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat ein Eil-Verfahren gemacht.
Darin hat es bestimmt:
Dass alle Menschen mit Behinderung
bei der Europa-Wahl mit-machen dürfen.

Die Europa-Wahl ist am 26. Mai im Jahr 2019.
Auch Menschen,
die eine gesetzliche Betreuung für alle Sachen haben.

In vielen Bundes-Ländern war das bis jetzt anders.
Manche Menschen mit Behinderung
durften bei den Wahlen nicht mit-machen.

Zum Beispiel:
    • Menschen mit einer seelischen Krankheit
    • oder Menschen,
       die einen gesetzlichen Betreuer für alle Sachen haben.

Zum Beispiel:
    • Für Geld-Sachen,
    • für Sachen vom Amt,
    • für das Wohnen,
    • für die Gesundheit
    • und für Verträge.

Das bedeutet:
Der gesetzliche Betreuer bestimmt bei allen Sachen mit.

Das Wahl-Gesetz wurde schon ge-ändert
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hatte schon im Monat Februar gesagt:
Es ist gegen das Grund-Gesetz.
Dass manche Menschen mit Behinderung bei den Wahlen
nicht mit-machen dürfen.
Deshalb hat der Bundes-Tag das Wahl-Gesetz ge-ändert.

Aber die Politiker wollen:
Dass manche Menschen mit Behinderung erst nach der Europa-Wahl bei Wahlen mit-machen dürfen.

Einige Politiker haben einen Eil-Antrag geschrieben
Den Eil-Antrag haben Politiker von den Parteien:
    • Die Grünen,
    • die Linke
    • und die FDP geschrieben.
Denn sie wollen:
Dass bei der Europa-Wahl schon alle Menschen mit Behinderung
mit-machen dürfen.

Stephan Meyer ist der Staats-Sekretär im Innen-Ministerium.
Er hat dazu gesagt:
Auf dem Wähler-Verzeichnis müssen einige Sachen ge-ändert werden.
Damit alle Menschen bei den Wahlen mit-machen können,
Dafür brauchen wir Zeit.
Das können wir bis zur Europa-Wahl nicht mehr schaffen.

In den Bundes-Ländern:
    • Sachsen-Anhalt
    • und Thüringen
dürfen jetzt schon alle Menschen mit Behinderung
bei den Kommunal-Wahlen mit-machen.
Auch die Menschen,
die einen gesetzlichen Betreuer für alle Sachen haben.

Die Kommunal-Wahlen sind auch am 26. Mai im Jahr 2019.

Dann dürfen Menschen mit Behinderungen
bei allen Wahlen in Deutschland mitmachen.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: MDR AKTUELL RADIO | 15. April 2019 | 19:00 Uhr