VerfassungsbeschwerdeUnion und AfD wollen größere Bundestags-Neuwahl erzwingen
Der CDU/CSU und der AfD reicht die vom Bundestag beschlossene Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlins nicht aus. Beide Fraktionen reichten eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die Union will, dass die Wahl in mehr Bezirken wiederholt wird, als bisher geplant, die AfD will sogar in ganz Berlin neu wählen lassen.
- Union und AfD klagen gegen Parlamentsbeschluss zu Bundestags-Neuwahl in Berlin
- Beiden Fraktionen reicht beschlossene Teilwiederholung nicht aus
- Klagen auch gegen Beschluss zu Berliner Abgeordnetenhaus
Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD haben Klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin eingereicht. Die Beschwerden richten sich gegen die Wahlprüfung durch den Bundestag.
Dieser hatte mit den Stimmen der Ampel-Koalition auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, dass die Bundestagswahl lediglich in 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie in 104 der 1.507 Briefwahlbezirke wiederholt wird. Das sind die Bezirke, in denen bei der Bundestagswahl am 26. September Vorfälle nachgewiesen wurden.
Union will Wahl in mehr Bezirken - AFD will komplette Neuwahl
Die Union wollte ursprünglich, dass in der Hälfte aller Wahlkreise nachgewählt wird. Die AfD-Fraktion teilte mit, sie habe beantragt, die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig zu erklären.
Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten oder bis weit nach 18 Uhr geöffnet blieben. Neben den Klagen der beiden Fraktionen sind laut Gericht bisher acht weitere Beschwerden eingegangen.
Klagen auch zu Berliner Abgeordnetenhaus
Auch zur Neuwahl des Berliner Abgeordnetenhaus liegen in Karlsruhe Beschwerden vor. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte im November entschieden, dass die Wahl des Berliner Landesparlaments komplett wiederholt werden muss. Als Termin steht bereits der 12. Februar fest. Gegen das Urteil der Berliner Richter gibt es fünf Verfassungsbeschwerden. Vier davon sind mit einem Eilantrag verbunden - mit dem Ziel, dass nicht gewählt wird, bis das Karlsruher Verfahren abgeschlossen ist.
DPA, AFP
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 09. Januar 2023 | 18:00 Uhr