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Steigende EnergiekostenWechsel in die Gas-Grundversorgung nicht immer einfach

22. September 2022, 11:39 Uhr

Gaskunden fallen nicht automatisch in die günstigere Grundversorgung, wenn sie wegen einer Preiserhöhung ihren bisherigen Vertrag gekündigt haben. Oft rutschen sie derzeit in die teurere Ersatzversorgung.

Wer vor der Energiepreiskrise auf der Suche nach einem günstigen Anbieter war, der hat nicht selten einen großen Bogen um die Grundversorgung gemacht. Denn die Angebote der Stadtwerke waren vergleichsweise teuer. Inzwischen hat sich das gewandelt – und die Grundversorgung ist für viele preislich sehr attraktiv geworden. Für Kunden von insolventen Anbietern ist sie sogar der letzte Ausweg – so sie denn überhaupt zu bekommen ist.

Keine Garantie auf Grundversorgung

Das sei nämlich keineswegs selbstverständlich, sagt Micaela Schwanenberg, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Vielen Verbraucherinnen falle es durch die Energiepreiskrise derzeit schwer, neue Energielieferungsverträge abzuschließen. In Sachsen gebe es bereits Fälle, in denen es die Versorgerbetriebe ablehnen, die Kunden und Kundinnen in Grundversorgungsverträge oder auch in neue Sonderverträge zu nehmen.

Ein Beispiel dafür ist die Pleite des Billiganbieters Gas.de im vergangenen Jahr. Der Versorger hatte seinen Kunden fristlos gekündigt und darauf verwiesen, dass der örtliche Grundversorger die Gasversorgung übernimmt. Im Fall des mitteldeutschen Gasversorgers MITGAS ist das zwar passiert. Die Kunden sind aber nicht, wie in einem solchen Fall üblich, in der Grundversorgung gelandet.

MITGAS erklärt auf Anfrage von MDR AKTUELL, es sei "wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn durch Insolvenzen von anderen Anbietern auf einen Schlag sehr viele Kunden zum Grundversorger kommen, dieser aber nicht die nötigen Mengen zur Versorgung beschafft hat und – zu hohen Marktpreisen wie derzeit – nachbeschaffen muss". Dann würden diese Kunden zwar dennoch mit Energie weiterbeliefert, aber möglicherweise nicht zu den gleichen Konditionen wie in der Grundversorgung. Laut Bundesnetzagentur ist die wirtschaftliche Unzumutbarkeit tatsächlich der einzige Grund, warum Grundversorger die Belieferung ablehnen können.

Ersatzversorgung zumeist teurer

In diesem Fall halten Verbraucherschützer das Vorgehen von MITGAS aber für rechtlich schwierig. Laut Schwanenberg kann der Grundversorger es nicht abschließend ablehnen, Verbraucher/Verbraucherinnen in die Versorgung zu nehmen. Sollte beispielsweise der Fall auftreten, dass Kundinnen keinerlei Energielieferungsvertrag mehr haben, dann müssen sie durch den Grundversorger versorgt werden.

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Und zwar in der Regel erstmal mit einer Notversorgung, der sogenannten Ersatzversorgung. Die lohnt sich finanziell in vielen Fällen zunächst nicht, weil sie häufig deutlich teurer ist als die eigentliche Grundversorgung. Sollten Kunden innerhalb von drei Monaten keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, wechseln sie aber automatisch in den günstigeren Tarif.

Gleiches gilt laut Schwanenberg für diejenigen, die nach einer Preiserhöhung ihres Anbieters von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Sei der Vertrag gekündigt, beendet und noch kein neuer abgeschlossen, bleibe auch ihnen wohl nur der Umweg über die Ersatzversorgung.

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Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 22. September 2022 | 06:00 Uhr