Bundesanwaltschaft in KarlsruheMordanklage wegen Anschlags von Halle erhoben
Ein halbes Jahr nach dem Anschlag von Halle wird Stephan B. wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs vor dem Oberlandesgericht Naumburg angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm einen Mordanschlag aus einer "antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus" vor.
Stephan B., der Attentäter von Halle, muss sich ein halbes Jahr nach dem Anschlag auf eine Synagoge wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs an insgesamt 68 Menschen vor Gericht verantworten. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Oberlandesgericht Naumburg Anklage erhoben.
Dem Angeklagten Stephan B. wird unter anderem schwere räuberische Erpressung und Volksverhetzung vorgeworfen. Außerdem wird ihm vorgeworfen, aus einer "antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens" geplant zu haben, so die Bundesanwaltschaft.
Zwei Menschen getötet
B. soll am 9. Oktober während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet in die Synagoge von Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Nachdem ihm dies nicht gelang, erschoss er den Ermittlungen zufolge auf offener Straße eine Frau, drang in einen Dönerimbiss ein und tötete dort einen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er zwei weitere Menschen schwer.
Er wurde noch am selben Tag von der Polizei festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Wann der Prozess gegen ihn vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg beginnt, ist noch unklar.
Quelle: AFP, MDR, dpa/mp,ff
Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | SACHSEN-ANHALT HEUTE | 21. April 2020 | 19:00 Uhr
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