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Was bisher bekannt istDetails zum Fluchtversuch des Halle-Attentäters

04. Juni 2020, 20:24 Uhr

Der mutmaßliche Attentäter von Halle ist am Pfingstwochenende in der JVA Halle über einen Zaun geklettert. Minutenlang bewegte er sich unbeaufsichtigt im Innenbereich der Anstalt, suchte einen Ausgang. Gemeldet wurde der Vorfall nicht. Mittlerweile wurde Stephan B. in ein anderes Gefängnis verlegt.


Was bisher bekannt ist

Der mutmaßliche Attentäter von Halle ist am Samstag, den 30. Mai 2020, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Halle über einen knapp dreieinhalb Meter hohen Zaun geklettert. Vom Freistundenhof, auf dem er sich befand, gelangte er so in den Innenbereich der Anstalt. Dort hat er sich etwa fünf Minuten unbeaufsichtigt bewegt. Er hat ein Gebäude betreten und geguckt, ob es einen weiteren Ausgang gibt, sei dann aber wieder zurückgekommen. Als er von Bediensteten in Gewahrsam genommen wurde, leistete er keinen Widerstand.

Stephan B. wird beschuldigt einen Anschlag auf die Synagoge in Halle ausgeübt zu haben und zwei Menschen ermordet zu haben. Für seine Untersuchungshaft gelten strenge Auflagen. Er darf sich nicht ohne Aufsicht außerhalb seines kamerabewachten Haftraums bewegen.

Das Justizministerium wurde erst am Dienstag über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Daraufhin wurde Stephan B. sofort vom sogenannten "Roten Ochsen" Halle in die JVA Burg verlegt.

Anstaltsleitung wurde nicht informiert

Am Donnerstag wurden der Leiter und die stellvertretende Leiterin der Anstalt im Justizministerium zu der Panne befragt. Sie haben angegeben, dass sie über den gescheiterten Fluchtversuch nicht informiert wurden.

Am Donnerstag der kommenden Woche findet wegen des Vorfalls eine Sondersitzung des Rechtausschusses im Landtag statt, bei der Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) Bericht erstatten soll.


Diese Fragen sind noch offen

Die Justizministerin ermittelt nach Angaben des Ministerium derzeit den genauen zeitlichen Ablauf der Ereignisse. Unter anderem würden derzeit die Videoaufzeichnungen aus der JVA ausgewertet.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag, Detlef Gürth (CDU), sagte, es müsse geklärt werden: Wie konnte es zu dem Fluchtversuch kommen? Wie hoch ist die Gefahr eines Ausbruchs? Weshalb erfuhr das Justizministerium – beziehungsweise – die Anstaltsleitung erst Tage später von dem Vorfall?

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Quelle: MDR/jh

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT | 04. Juni 2020 | 16:00 Uhr

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