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Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg hat Anklage gegen den Attentäter von Halle erhoben. Bildrechte: MDR/Michael Rosebrock

Wegen Geiselnahme in der JVA BurgGeneralstaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Attentäter von Halle

03. Mai 2023, 09:20 Uhr

Im Dezember hatte der Attentäter von Halle in der JVA Burg Geiseln genommen. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben. Das Landgericht Stendal muss nun noch über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Nach der Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg hat die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Stendal Anklage gegen den Attentäter von Halle erhoben. Wie die Behörde am Mittwochmorgen mitteilte, wird dem Angeschuldigten vollendete Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung droht dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren.

Landgericht Stendal muss Anklage zulassen

Das Landgericht Stendal muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Gerechnet wird mit einer Entscheidung im Sommer. Man gehe davon aus, dass das Gericht der Anklage folgen werde, sagte Oberstaatsanwalt Tewes MDR SACHSEN-ANHALT.

Die JVA Burg im Jerichower Land gehört zum Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Stendal. Ob ein Prozess gegen den lebenslang verurteilten Halle-Attentäter dort aus Sicherheitsgründen überhaupt stattfinden kann, ist noch offen.

Geiselnahme im Dezember

Bei einem Fluchtversuch im Dezember 2022 soll der rechtsextreme Halle-Attentäter mit einem selbstgebauten Schussapparat in der Justizvollzugvollzugsanstalt Burg zwei Bedienstete der JVA als Geiseln genommen haben. Er konnte überwältigt werden und wurde danach in die JVA Augsburg-Gablingen in Bayern gebracht. Auch dort soll er versucht haben, Justizbeamte anzugreifen.

Mehr zum Thema: Der Attentäter von Halle

MDR (Michael Rosebrock, Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 03. Mai 2023 | 09:00 Uhr