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Der Fall um die umstrittenen Wahlplakate der rechtsextremistischen Splitterpartei hat inzwischen mehrere Gerichte beschäftigt. Bildrechte: MDR/Silke Wild/ Panthermedia

Gerichtsentscheid"Hängt die Grünen!"-Plakate müssen in Zwickau abgehängt werden

21. September 2021, 14:39 Uhr

Seit rund zwei Wochen gibt es Streit um Wahlplakate der rechtsextremistischen Splitterpartei "Der III. Weg". Auf der Wahlwerbung steht in großen Buchstaben "Hängt die Grünen!", deutlich kleiner ist darunter der Zusatz "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt." zu lesen. Zwei Eilverfahren hat der Streit inzwischen durchlaufen. Nun ist eine endgültige Entscheidung gefallen.

Die rechtsextremistische Partei "Der III. Weg" muss ihre umstrittenen Wahlplakate in Zwickau abnehmen. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Als Grund nannte das Gericht, dass die Plakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. Das Plakat erfülle den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung.

Die Aussage 'HÄNGT DIE GRÜNEN!' bezieht sich nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums vor dem Hintergrund des Bundestagswahlkampfes auf die Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen.

Sächsisches Oberverwaltungsgericht

"Angriff auf die Menschenwürde"

Dem Gericht zufolge ändert auch der Textteil in deutlich kleinerer Schriftgröße nichts daran, weil er von der Mehrheit der Betrachter entweder nicht wahrgenommen werden könne oder nicht wahrgenommen werde. Somit sei das Plakat geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören.

Stadt Zwickau hat Erfolg mit Beschwerde

Mit der Entscheidung des OVG hat die Beschwerde der Stadt Zwickau Erfolg. Sie hatte bereits vor zwei Wochen angeordnet, dass die Plakate der Partei "Der III. Weg" abgenommen werden müssen. Die Partei war in der Sache vor das Verwaltungsgericht Chemnitz gezogen und hatte einen Teilerfolg errungen: Das Gericht entschied, dass die Plakate unter Auflagen hängen bleiben dürfen. Demnach sollten mindestens 100 Meter Abstand zu Wahlplakaten der Partei Bündnis 90/Die Grünen eingehalten werden. Hiergegen hatten sowohl "Der III. Weg" als auch die Stadt Zwickau Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt. Der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

Verbot auch am Landgericht München

Auch in mehreren anderen Städten und Bundesländern waren in den vergangenen Wochen die Wahlplakate der Splitterpartei aufgetaucht und hatten dort die Justiz beschäftigt. So entschied das Landgericht München I ein Verbot der Plakate. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin. Die Polizeipräsidien seien bereits am vergangenen Donnerstag angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium in München mit.

Quelle: MDR/kp